Drucksache Nr. 15-1321/2012 S1:
Änderungsantrag zur DS 0844/2012; Gymnasium Herschelschule, Außenstelle Sahlkamp 143 - Umbau zur Kita
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 30.05.2012
TOP 6.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1321/2012 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zur DS 0844/2012; Gymnasium Herschelschule, Außenstelle Sahlkamp 143 - Umbau zur Kita
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 30.05.2012
TOP 6.1.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext der Drucksache Nr. 0844/2012 wird um folgende Punkte ergänzt:
1.) Die Kita Hägewiesen 64D bleibt am Standort erhalten und wird - ggf. unter anderer Trägerschaft - als Kitaeinrichtung mit 25 Plätzen fortgeführt.
2.) Die für einen zweiten Bauabschnitt vorgesehene Ergänzung um zwei Krippengruppen ist von Beginn an zu planen und zu einem früheren Zeitpunkt als 2015 zu realisieren.
3.) In die Drucksache sind Handlungsansätze zur Verwirklichung von Inklusion einzuarbeiten.

Entscheidung

Zu 1.) Aufgrund des derzeitigen Bedarfs im Stadtteil Sahlkamp ist der Wunsch nach Erhalt einer Kinderbetreuungseinrichtung (Krippe oder Kindergarten) an diesem Standort nachvollziehbar.
Die Verwaltung ist daher grundsätzlich gesprächsbereit, wenn sich für dieses Objekt ein geeigneter Träger finden sollte und eine entsprechende Vermietung von Seiten des Eigentümers in Aussicht gestellt wird.
Zu 2.) Ein konkreter Projekt-Terminplan existiert zurzeit noch nicht. Eine Fertigstellung vor 2015 wird von der Verwaltung nicht ausgeschlossen. Das Projekt wird parallel bereits bearbeitet und soll zeitnah realisiert werden. Da Projektierung, Planung, Verwaltungs-, Vergabe- und Bauverfahren einen zeitlichen Vorlauf erfordern, kann zurzeit noch kein konkreter Fertigstellungstermin benannt werden.
Zu 3.) Es gibt zurzeit keine Rahmenbedingung zur Inklusion. Die Verwaltung ist bestrebt, die Integration von Kindern mit Behinderung weiter auszubauen. Es ist im jeweiligen Einzelfall zu bedenken, dass die Einrichtung von integrativen Kindergartenplätzen zu einer Reduzierung der an diesem Standort angebotenen Betreuungsplätze führt. Da es sich um einen Umbau einer bestehenden Außenhülle handelt, ist der zur Verfügung stehende Raum begrenzt. Die Erweiterung des Platzangebotes kann erst im zweiten Bauabschnitt erfolgen.