Antrag Nr. 15-1139/2016:
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 0528/2016 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1830 – Bischofsholer Damm

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 0528/2016 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1830 – Bischofsholer Damm

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Anlage 2 der Drucksache wird dahingehend konkretisiert, dass entweder in einem Gebäudeteil rd. 1.700 qm für die stationäre Betreuung von Menschen mit Mehrfachbehinderung, die durch die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH geleistet wird, geschaffen werden oder 25 % der Fläche beider Gebäude für sozial geförderten Wohnungsbau mit einer Eingangsmiete von 5,60 €/qm vorgesehen werden.

Die Flächen der Frühförderung o. ä. bleiben davon unberührt.

Des Weiteren wird in der Drucksache Lebenshilfe e.V. durch Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH ersetzt.


Begründung

Nach BauGB § 9 (Inhalt des Bebauungsplans) (1) Nr. 7 und 8 können aus städtebaulichen Gründen Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden dürfen oder für einzelne Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind.
Falls es zur einer vertraglichen Einigung mit der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH kommen sollte, sollen die o.g. Flächen für sie bereit gestellt werden.

Auf Grund des erhöhten Wohnraumbedarfs in der Stadt Hannover steht als weitere Option offen, insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen, Wohnraum zu schaffen.