Antrag Nr. 15-1123/2013:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucksache Nr. 1007/2013 - Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucksache Nr. 1007/2013 - Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
In die Beschlussdrucksache 1007/2013 wird als dritter Spiegelstrich eingefügt:
- der Möglichkeit, die Einrichtungen zukünftig auch stundenweise anzumieten

Begründung

Grundsätzlich ist nicht einzusehen, dass nur die Mieten für gemeinwohlorientierte Aktivitäten erhöht werden. Dies könnte man für die betroffenen Organisationen dadurch abmildern, indem man die verpflichtende Mindestmietzeit von drei Stunden abschafft und die Möglichkeit einführt, die Räumlichkeiten auch nur für ein oder zwei Stunden anzumieten. Der Mietzins verringert sich dann entsprechend.
Die Freizeitheime müssen heute viele Einrichtungen abweisen, weil alle Räume ausgebucht sind. Bei einer Vermietung ab einer Stunde können viel mehr Einrichtungen die Freizeitheime nutzen.