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Mit den Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.
Die Anpassung der Ertragsansätze im Gesamtumfang von 40.000 € wird im Verwaltungsentwurf 2014 vorgesehen.
Die Mietpreise für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg) sind zuletzt im Jahr 2007 erhöht worden. Das Haushaltskonsolidierungsprogramm VIII (Drucks. Nr. 2351/2011, Dezernatsmaßnahme Nr. 96) sieht vor, dass in den Stadtteilkultureinrichtungen ein Beitrag mit einer Gesamthöhe von 40.000 Euro erbracht wird.
Die erforderlichen zusätzlichen Erträge sollen insbesondere durch eine Erhöhung der Mietpreise erreicht werden. Dies macht eine Veränderung der bestehenden Miet- und Benutzungsbedingungen nebst Anlage notwendig. Die neu gestaltete Preisliste sieht neben einer moderaten und sozial verträglichen Erhöhung der Mietpreise auch eine pragmatische Anpassung der Angebotsstruktur im Bereich Medienbereitstellung vor. Die jeweiligen Veränderungen sind in der Anlage 3 als Gegenüberstellung der bisherigen und künftigen Preise nachlesbar.
Die seit 2005 bestehende Struktur aus zwei Preisgruppen hat sich bewährt und soll erhalten bleiben.
Gruppe I ist eine subventionierte Miete für Veranstaltungen und Aktivitäten, die gemeinwohlorientiert sind. Hier finden sich grundsätzlich die Anmietungen von Vereinen, Initiativen, der öffentlichen Hand und Privatpersonen wieder.
Gruppe II mit deutlich höheren Preisen findet grundsätzlich Anwendung für Anmietungen von gewinnorientierten Veranstaltern bzw. für kommerzielle Veranstaltungen wie zum Beispiel Messen.
Folgende
Veränderungen werden vorgeschlagen:
A. Raummiete
Die Mieten für die Räume, Säle und Werkräume (Ziffern 1. bis 3. der Preisliste) werden in der Preisgruppe I ab dem 01.01.2014 um rund 10% erhöht.
Die Preise in der
Gruppe II sollen
nahezu unverändert bestehen bleiben, denn die Mietpreise sind bereits auf einem hohen Niveau. Eine weitere Erhöhung der Mieten würde nach Einschätzung der Verwaltung zur Abwanderung und damit zu Mindererträgen führen. Daher werden hier nur kleinere Veränderungen vorgenommen.
Für die
Räume mit 71 bis 100 Plätzen (Ziffer 1.3 der Preisliste) wird in beiden Preisgruppen eine überdurchschnittliche Preisanhebung vorgenommen. Diese Räume sind aufgrund ihrer großen Fläche wie ein ‚kleiner Saal’ anzusehen. Ihr bisheriger Preis in der Gruppe I ist mit 18,00 Euro für drei Stunden im Vergleich mit den Saalmieten sehr niedrig. Die möglichen Nutzungen – Theaterproben, Vorträge, aber auch Sportveranstaltungen – sind in diesen Räumen besonders vielfältig. Diese vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten verbunden mit der hohen Nachfrage verlangen einen hohen Einsatz des städtischen Servicepersonals in den Einrichtungen, denn für viele Nutzungen muss der Raum neu hergerichtet werden. Der Mietpreis bleibt auch nach der Erhöhung auf dann 24,00 Euro angemessen, denn die Saalmieten beginnen bei 66,00 Euro.
B. Zuschläge
Unter Ziffer 4. der Preisliste sind
„Zuschläge“ für besondere Leistungen aufgeführt. Zum Beispiel:
Die Stadtteilkultureinrichtungen vermieten Schränke. Sie ermöglichen damit den regelmäßigen Nutzern ihr Veranstaltungsmaterial in geringen Mengen am Ort einzulagern. Lagerflächen sind auch für die Einrichtungen selbst ein kostbares Gut.
In mehreren Stadtteilkultureinrichtungen können Klaviere und Flügel genutzt werden. Die Pflege und das Stimmen der Instrumente erfolgt aus Mitteln der Einrichtungen.
Obwohl die Erhöhung für diese Angebote prozentual etwas höher ausfällt; bleiben die Preise aus Sicht der Verwaltung moderat.
C. Medien und Ausstattung
Die Stadtteilkultureinrichtungen bieten ihren Nutzern eine Vielzahl von Medien, technischen Geräten und Moderationsmaterialien an. Sie sind unter Ziffer 5. der Preisliste aufgeführt. Der Ausstattungsstandard ist in den vergangenen Jahren stetig erhöht und modernisiert worden. Ziel ist, diese Artikel zu einem angemessenen Mietpreis bereitzustellen, um eine ansprechende und zeitgemäße Durchführung der Veranstaltungen zu unterstützen.
In der Vergangenheit wurden die Präsentations- und Veranstaltungsartikel dem Nutzer separat und einzeln in Rechnung gestellt. Einen Beamer zu entleihen, konnte dabei mit 30,00 Euro höhere Kosten verursachen als die Anmietung eines kleinen Seminarraums in der Preisgruppe I für 10,00 Euro. Die Nutzer haben häufig eigene Geräte mitgebracht, aber weiterhin die Unterstützung der städtischen Mitarbeiter für den Betrieb und Aufbau gesucht.
In Zukunft werden unter Ziffer 5. der Preisliste vier Tagespauschalen „Medien und Ausstattung“ bereitgestellt. Die Preise werden weiterhin nach den beiden Preisgruppen differenziert.
D. Miet- und Benutzungsbedingungen (Anlage 1)
Unter
Nr. 8 wird ergänzt, dass die Einrichtungen eine Reinigungspauschale vom Mieter erheben können. Damit soll der finanzielle Aufwand abgesichert werden, der durch die Beauftragung von Sonderreinigungen bei Feiern und Veranstaltungen entsteht, wenn durch die Art der Veranstaltung besonders starke Verschmutzungen zu befürchten sind.
Die Änderungen sind in Anlage 1 durch Unterstreichungen gekennzeichnet.