Antrag Nr. 15-1074/2018:
Tempo 30 in der Innenstadt

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Tempo 30 in der Innenstadt

Antrag

Folgende Straßenabschnitte sind als Tempo 30-Zonen auszuweisen:
· Osterstraße ab Kreuzung Marktstraße/Breite Straße bis Karmarschstraße
· Karmarschstraße ab Kreuzung Osterstraße bis Kreuzung Marktstraße/Schmiedestraße
· Schmiedestraße
· Ständehausstraße und im weiteren Verlauf Georgstraße bis Kreuzung Georgsplatz.
·
Falls erforderlich, sind Vorfahrtsregelungen im Sinne der StVO zu ändern.

Begründung

Nach wie vor beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende über zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge. Die aufgeführten Straßenabschnitte zählen außerdem zu Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf (z.B. Kreuzung Osterstraße/Karmarschstraße, Schmiedstraße/Grupenstraße oder Georgstraße/Windmühlenstraße/Opernplatz). Damit Iiegen die Voraussetzungen nach StVO vor, die bereits eingerichteten Tempo 30-Zonen auf diese Straßenabschnitte auszudehnen.

Bild siehe Anlage

Von der Verwaltung als lnnenstadt bezeichneter Bereich. z.B.