Antrag Nr. 15-1057/2015:
Beschilderung am Senatorweg in der südlichen Eilenriede überprüfen

Inhalt der Drucksache:

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Beschilderung am Senatorweg in der südlichen Eilenriede überprüfen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die widersprüchliche Beschilderung des Radwegs Senatorweg in der südlichen Eilenriede zu überprüfen und die Situation ggf. in geeigneter Weise aufzulösen.

Bei einer Veränderung des status quo soll die ausgewiesene Halbmarathon-Laufstrecke weiterhin den Senatorweg nutzen. Es ist zu prüfen, ob der neben dem asphaltierten Weg vorhandene "Trampelpfad" ggf. leicht verbreitert und befestigt werden kann.

Begründung

Der Senatorweg ist - von Norden kommend - hinter der Kreuzung mit dem Bischofsholer Weg als reiner Radweg (Verkehrs-Zeichen 237) mit dem Zusatz "Skaten frei" gekennzeichnet (siehe Anlage). Von Süden (Bischofshol) kommend ist der Weg gar nicht gekennzeichnet, also weder als Radweg noch als gemeinsamer Fuß-Radweg oder gar als Fußweg markiert (siehe Anlage). Läuferinnen und Läufer, welche die offiziell eingerichtete Halbmarathonstrecke benutzen, werden - von Bischofshol kommend - durch den Wegweiser auf den Senatorweg geführt. Dies wäre unlogisch, wenn dieser tatsächlich ein reiner Radweg sein sollte. In der Praxis ist bei einigen Radfahrerinnen und Radfahrern Verwirrung zu beobachten, die sich zum Teil in "wildem" Klingeln äußert, wenn Läuferinnen und Läufer sich vermeintlich zu Unrecht auf "ihrem" Radweg bewegen.

An der Route der Halbmarathonstrecke sollten keine Veränderungen erfolgen. Die Strecke ist offiziell vermessen und etabliert. Der in unmittelbarer Nähe quasi parallel verlaufende Bischofsholer Weg bzw. Spitzbubenstieg kommt als Alternative für die Laufroute nicht in Betracht, weil der Weg deutlich abgelegener und weniger stark frequentiert ist, so dass das Sicherheitsgefühl der Läuferinnen und Läufer beeinträchtigt wäre.