Antrag Nr. 15-1042/2020:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur DS 15-0557/2020 (Fahrbahnbelag Landwehrstr.)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur DS 15-0557/2020 (Fahrbahnbelag Landwehrstr.)

Antrag

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:

Der Fahrbahnbelag in der Landwehrstraße wird, wie es der Bezirksrat bereits mit den Drucksachen 15-1074/2015 und 15-1075/2015 entschieden hat, mit Kopfsteinpflaster erneuert. Das Kopfsteinpflaster ist enganliegend und eben zu verlegen, um Störungen zu vermeiden.

Begründung


Kopfsteinpflasterstraßen sind sehr beständig und frostsicher. Beispielsweise treten Schlaglöcher, die nach einer Frostperiode auf Asphaltstraßen häufig entstehen, bei Kopfsteinpflasterstraßen seltener auf. Zudem gehören Kopfsteinpflasterstraßen, die teilweise über 100 Jahre alt sind, in das Ensemble älterer Straßenzüge, wie etwa in dem Altbaugebiet „Alt-Döhren“!

Eine enganliegende und ebene Verlegung des Kopfsteinpflasters, wie das anliegende Bild aus Leipzig verdeutlicht, fördert eine störungsfreie Nutzung, wie etwa beim Befahren mit dem Fahrrad.