Antrag Nr. 15-0557/2020:
Fahrbahnbelag Landwehrstr.

Inhalt der Drucksache:

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Fahrbahnbelag Landwehrstr.

Antrag

Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates Döhren-Wülfel-Mittelfeld

Änderungsantrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Beschlussdrucksache Nr.

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:

Die Landwehrstraße wird mit einem bituminösen Fahrbahnbelag erneuert.

Begründung


Mit der DS 15-1893/2019 hat der Bezirksrat beschlossen, dass die Wiederherstellung, nach individueller Prüfung nicht mit dem gleichen Belag wiederhergestellt werden muss.

In der Antwort zu dieser Drucksache wird festgestellt:

„Die Wahl der Fahrbahnbefestigung bei Grunderneuerungen richtet sich in erster Linie nach

der Verkehrsbedeutung einer Straße und der jeweiligen Verkehrsbelastung. Im Weiteren

sind ebenfalls die Ausbauart gleichartiger Straßen im Quartier, besondere

Nutzungsanforderungen weiterer Verkehrsteilnehmer (z.B. des Radverkehrs) und/oder

denkmalrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

...

Die Verwaltung hat bei der Vorstellung der vorgeschlagenen Straßen zur Erneuerung insbesondere auf die Barrierefreiheit und die Fahrradfreundlichkeit des Asphaltbelags hingewiesen (siehe auch Beschlussdrucksache 15-0891-2015) und diesen für die Erneuerungsmaßnahmen vorgeschlagen. Hierzu hat der Bezirksrat jedoch ... abweichende Beschlüsse gefasst.

Mit den Drucksachen 1074-2015 und 1075-2015 hat der Stadtbezirksrat entschieden, dass

in der Landwehrstraße und der Ziegelstraße die Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster erneuert

wird. Diese Beschlüsse werden von der Verwaltung demnächst umgesetzt. Insbesondere in

der Landwehrstraße als Hauptroute des Radverkehrs (die durch die Tunnellösung für den

Südschnellweg noch an Bedeutung gewinnen wird mit vielen anliegenden Zielen, wie z.B.

Einzelhandel, Post etc.) widerspricht diese Lösung der aktuellen Beschlusslage.“

Aus Gründen der Barrierefreiheit und der Fahrradfreundlichkeit ist ein bituminöser Fahrbahnbelag nötig.