Antrag Nr. 15-0962/2018:
Änderungsantrag zur DS 0297/2018 Grunderneuerung im Bestand

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zur DS 0297/2018 Grunderneuerung im Bestand

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben/Vorschlägen geändert und ihr dann zuge-stimmt:
· Die Grunderneuerung im Bestand wird im Hinblick auf die Rumannstraße zurück-gestellt bis 2021, damit die Leistungsträger alle anfallenden Arbeiten bis dahin vor-nehmen und die Straße unter Übernahme aller Kosten durch die Leistungsträger bis dahin wiederhergestellt wird.
· Im Jahr 2021 erfolgt dann nach Abschluss aller Arbeiten eine erneute Begutachtung der Rumannstraße im Hinblick auf die Grunderneuerungsbedürftigkeit.

Begründung

Während im westlichen Teil der Rumannstraße bereits viele Leitungsarbeiten vorgenommen worden sind, die Straße jedoch nicht wiederhergestellt, sondern bisher lediglich notdürftig zugeschmiert worden ist, stehen stichhaltigen Informationen zufolge aus dem Kreis der Energieversorger fällige und sinnvolle Leistungsarbeiten im östlichen Teil der Rumannstraße noch aus. Erst nach Beendigung aller Arbeiten und vollständiger Wiederherstellung der gesamten Straße durch die Leistungsträger kommt eine erneute Begutachtung in Betracht, nicht jedoch vor 2021.

Eine Verlagerung der Kostenverantwortlichkeit der Leitungsträger zu Lasten der BeitragszahlerInnen kommt nicht in Betracht.