Antrag Nr. 15-0814/2013:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0628/2018:

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0628/2018:

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Antrag in der Beschlussdrucksache 0628/2013 wird mit folgenden Anregungen und Bedenken zugestimmt:
Haltestelle Saarbrückener Straße

Der Rückbau des Wetterschutzdaches der Stadtbahnhaltestelle Kaiser-Wilhelm-Straße (stadteinwärts) ist einschließlich der Fundamentierung bzw. Stützung durchzuführen und der als Straßenverkehrsfläche (gemäß Bebauungsplan 228) ausgewiesene Streifen von etwa 4 m Breite zwischen jetziger Fußwegkante und Gartenanlage als Grünstreifen anzulegen. Das gilt auch für die Fortsetzung in westlicher Richtung, soweit dieser Streifen nicht für bauliche Maßnahmen in Anspruch genommen wird.

Bei den zurückzubauenden Stadtbahnhaltestellen Mettlacher Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße handelt es sich nicht um Ersatzhaltestellen, sondern um reguläre Haltestellen bis zur Inbetriebnahme der Hochbahnsteig-Haltestelle Saarbrückener Straße.
Haltestelle Großer Hillen

Der neue Radfahrstreifen auf der Tiergartenstraße ist lediglich vor den Parkhäfen vor den Grundstücken mit den Nummern 102, 104 und 106 auszubilden. Zur Sicherheit der Radfahrer ist die Einfädelung auf den Radfahrstreifen als Radweg vor den Grundstücken mit den Nummern 100 und 102 herzustellen (Beispiel / ähnlich gelagerter Fall: Übergang vom Radweg in einen Radfahrstreifen in der Wülfeler Straße westlich der Fußgängerquerung Schwarze Worth in Fahrtrichtung Westen).
Der Radweg westlich des Hochbahnsteiges ist farblich richtig (blassrot) zu kennzeichnen.

Die Anbindung der Fußgängerfurt zwischen Tiergartenstraße 124 und Tiergartenstraße 122 ist dergestalt zu korrigieren, dass nicht eine Grünfläche (artenarmer Scherrasen) begangen werden muss, bevor wieder ein befestigter Fußweg betreten werden kann.

Der erst vor wenigen Jahren gepflanzte Baum vor dem Gebäude Tiergartenstraße 124, der zur Fällung vorgesehen ist, ist auszugraben und an geeigneter Stelle wieder einzupflanzen.
Beide Haltestellen

Bei der Neuanpflanzung von Bäumen im Straßenraum ist darauf zu achten, dass keine Baumarten verwendet werden, die prädestiniert für einen Blattlausbefall sind.
Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass Allergienauslösende Bäume nicht gepflanzt werden.

Die Größe der Buchstaben auf der Beschilderung an den Zugängen zu den Bahnsteigen mit den Angaben der Linien und ihre jeweiligen Endpunkte ist barrierefrei zu wählen (Haltestellen auf der Stadtbahnstrecke D-Süd: sehr schlecht; Haltestelle Schneiderberg: mindestens diese Schriftgröße). Die Sichtbarkeit muss auch für die Rollstuhlfahrer gegeben sein.

Die Sitzflächen von Bänken – insbesondere unter Wetterschutzdächern – sind in Holz auszubilden (siehe Haltestelle Schneiderberg).

Es sind Orientierungstafeln für Blinde und Sehbehinderte aufzustellen (Beispiel: Haltestelle Bleekstraße).

Begründung

(wird mündlich vorgetragen)