Antrag Nr. 15-0741/2012:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0149/2012: Änderung der Sondernutzungssatzung: Freimachen von blockierten Abstellplätzen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0149/2012: Änderung der Sondernutzungssatzung: Freimachen von blockierten Abstellplätzen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der geplanten Änderung der Sondernutzungssatzung wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass diese um einen weiteren Punkt 5 wie folgt ergänzt wird:

5. Prüfauftrag
$ 10 Abs. 2 Sondernutzungssatzung:

Die Verwaltung wird gebeten, zu überprüfen, ob zusätzlich zum Abstellen von
Anhängern jeglicher Art zum Zwecke der Werbung (Werbeanhänger),auch das
dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen und Fahrrädern zu Werbezecken nicht
gestattet werden sollte.

Begründung

Viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder werden zunehmend nicht nur von
Anhängern ,sondern auch von kaum noch fahrtüchtigen Fahrzeugen und Fahrrädern
blockiert,deren einzige Funktion die Vermittlung einer Werbebotschaft darstellt.
Für stellplatzsuchende Verkehrsteilnehmer stellt diese an sich zweckwidrige
Nutzung der Stellplätze ein großes Ärgernis dar.

Da sich diese zu Werbezwecken stattfindende Blockade von Stellplätzen nicht nur auf
Anhänger erschöpft, ist eine Erweiterung auf dauerhaft abgestellte Fahrzeuge und Fahrräder geboten. Am Verkehr generell teilnehmende Fahrzeuge und Fahrräder mit
Werbeaufschriften werden von dieser Änderung nicht erfasst.