Antrag Nr. 15-0651/2015:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0567/2015: Bebauungsplan Nr. 1787- Adolfstraße: bezahlbares Wohnen in der Calenberger Neustadt

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-0651/2015 (Originalvorlage)
0567/2015 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 16.03.2015: Stadtbezirksrat Mitte: Abstimmung der Einzelnen Punkte: Punkt 1: 7 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung Punkt 2: 8 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 3: einstimmig

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0567/2015: Bebauungsplan Nr. 1787- Adolfstraße: bezahlbares Wohnen in der Calenberger Neustadt

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass mindestens 25 % der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;
2. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass mindestens 25 % der geplanten Wohneinheiten familienfreundlich mit 3-5 Zimmer realisiert werden;
3. es wird eine Krippe/Kindertagesstätte in dem Gebäudekomplex eingerichtet zur Schaffung bedarfsentsprechender Plätze

Begründung

Die Schaffung von Baurecht für Wohnungen im Bereich des bisherigen Parkplatzes an der Adolfstraße ist grundsätzlich sehr zu begrüßen.
Eine sozial ausgeglichene gesunde und integrative Stadtentwicklung setzt jedoch nicht nur voraus, dass Menschen von unterschiedlicher sozialer Herkunft und mit einem unterschiedlichen sozialen Hintergrund innerhalb der Stadtteile friedlich integrativ miteinander leben, sich austauschen und miteinander auskommen, sondern auch, dass nach Möglichkeit innerhalb von Wohngebäuden eine entsprechende gesellschaftliche Brandbreite vertreten ist.
Auch im Bereich der Adolfstraße gehören Investition und Verantwortung zusammen.
Dass die Investoren die Schaffung von ausschließlich hochwertigen großen Wohneinheiten bevorzugen, liegt in deren nachvollziehbaren wirtschaftlichen Interesse.
Das öffentliche Interesse im Sinne einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung in sozialem Frieden ist jedoch höher zu gewichten als das Renditeinteresse der Investoren. Von daher sind 25 % der Wohneinheiten zu bezahlbaren Preisen anzubieten, ferner ist die soziale Infrastruktur zu gewährleisten