Antrag Nr. 15-0381/2012:
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 2159/2011: Bebauungsplan Nr. 1727-Spittastraße- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 2159/2011: Bebauungsplan Nr. 1727-Spittastraße- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss

Antrag

Die Drucksache wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. der vorhandene Parkplatz am südlichen Ende der Spittastraße bleibt erhalten,
2. im Plangebiet wird keine Kindertagesstätte errichtet. Es muss ein alternativer Standort für die Errichtung einer Kindertagesstätte in der näheren Umgebung gefunden werden, z.B. die Fläche Thaerstraße / Ecke Esperantostraße.

Begründung

Zu 1: Die Wohnbebauung an der Spittastraße erfolgte zu einer Zeit, in der nicht abzusehen war, welche große Bedeutung einmal der eigene PKW erlangen sollte. Die Bebauung erfolgte auf engstem Raum und es wurden kaum Möglichkeiten zum Parken der Fahrzeuge geschaffen. Aus der heutigen Sicht ergibt sich für das Thema „ausreichende Parkmöglichkeiten“ ein großer Fehlbedarf. Es ist daher zwingend erforderlich, den bereits zu knapp bemessenen Parkraum nicht noch weiter zu verringern, sondern die bestehenden Verhältnisse (vorhandener Parkplatz am südlichen Ende der Spittastr.) zu erhalten.
Zu 2: Im Plangebiet ist eine Bedarfsfläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen. Allerdings befindet sich diese Bedarfsfläche im entlegensten Winkel des Neubaugebiets, sodass der gesamte Fahrzeugverkehr zu dieser Einrichtung durch das Neubaugebiet geführt werden müsste. Da es im nahen Umfeld kaum Parkmöglichkeiten gibt, erscheint der geplante Standort für diese Kindertagesstätte (Lage im süd-östlichen Grenzbereich) ungeeignet. Es werden viele Kinder mit dem eigenen PKW zu Tagesstätten gebracht, was während der Bring- und Abholphase an allen Einrichtungen zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung führt. Der geplante Standort scheint aus diesem Grunde denkbar ungeeignet zu sein.
Falls im Zusammenhang mit dem Baugebiet die Errichtung einer Kindertagesstätte geplant ist, sollten alternative Standorte geprüft werden, z. B. die Fläche Thaerstraße / Ecke Esperantostraße. Dieser Standort wäre auch für die Einrichtung einer Betriebs-Kindertagesstätte interessant, da sich mehrere Betriebe in unmittelbarer Nähe befinden.
Innerhalb von 400 m Entfernung (4 Min. Fußwegentfernung) befinden sich bereits zwei große Kindertagesstätten (Spittastr. 6, Kita der St. Eugeniusgemeinde, Gundelachweg 7, Kita des Christlichen Jugenddorfwerkes).