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1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1727
- Allgemeines Wohngebiet mit öffentlicher Grünfläche -
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1727 zu beschließen.
Die Genderaspekte wurden geprüft. Es sind keine Belange berührt.
Durch den Verkauf der Grundstücke werden Einnahmen erzielt.
Die Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt. Nach jetzigem Planungsstand werden die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen auf ca. 625.000 EUR und der Regen- und Abwasserkanäle auf rd. 210.000 € geschätzt.
Im Stadtteil Mittelfeld sollen mehr Flächen für Einfamilienhäuser entwickelt werden.
Das ehemalige Grundstück der Bildungsstätte Hannover-Kolleg liegt seit Jahren brach. Sämtliche Baulichkeiten wurden im Jahre 2008 beseitigt. Diese im Bebauungsplan 1556 bisher für den Schulzweck festgesetzte Fläche soll durch diesen Bebauungsplan einer Bebauung mit ca. 42 Einfamilienhäusern und einer Kita zugeführt werden.
Nördlich und östlich schließt das Plangebiet an die Wohnbebauung des Karl-Schurz-Weges an. Südlich und westlich bilden eine vorhandene Grünverbindung und zwei Lärmschutzwälle eine Trennung zur Hermesallee bzw. den Bereich des Messegeländes und zur Brückenrampe der Stadtbahn über die Hermesallee.
Das städtebauliche Konzept des Plangebietes berücksichtigt die landschaftsplanerischen Entwicklungsziele für den Bereich Döhren - Wülfel. Die geplante Bebauung mit zwei- bis dreigeschossigen Einfamilienhäusern wird u-förmig von zusätzlichen öffentlichen Grünflächen umrandet, die das neue Baugebiet konzeptionell mit den bestehenden Wohngebieten und dem Amerikaplatz verzahnen. Im südlichen Abschluss der Grünflächen ist eine Kita geplant.
Die verkehrliche Anbindung des Wohngebietes soll mit zwei Stichstraßen an den Karl-Schurz-Weg erfolgen. Das Plangebiet ist mittels Stadtbahn- und Bushaltestellen in 0,5 km und 0,4 km an den ÖPNV angeschlossen. Die nächstliegende Anschlussstelle des Messeschnellweges befindet sich in 0,8 km Entfernung (Garkenburgstraße).
Ein Ausgleich wird für die Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich, da die Grundflächenzahl erhöht wird. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen werden im weiteren Planverfahren konkretisiert. Die entsprechenden Wertverluste werden durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Da das Plangebiet grundsätzlich für die Versickerung von Niederschlägen geeignet ist, wird eine entsprechende Festsetzung im weiteren Verfahren geprüft.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um das Vorhaben zu realisieren.