Drucksache Nr. 15-0347/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP), der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 15-0193/2018 Straßen im Stadtbezirk im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung und des Deckenprogramms rechtzeitig sanieren - Grundsanierungen mit teurer Anwohnerbeteiligung vermeiden
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.02.2018
TOP 10.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0347/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Doris Kleinert-Pott (FDP), der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 15-0193/2018 Straßen im Stadtbezirk im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung und des Deckenprogramms rechtzeitig sanieren - Grundsanierungen mit teurer Anwohnerbeteiligung vermeiden
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.02.2018
TOP 10.3.1.1.

Beschluss

Etliche Straßen in unserem Stadtbezirk weisen u.a. Versackungen und Risse auf. Diese Schäden treten zum größten Teil an Flickstellen auf.
Die Stadtverwaltung wird hiermit aufgefordert, diese Schäden zu beheben.

Entscheidung

Die Verwaltung teilt mit, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Straßenbaulastträger sämtliche Straßen und Wege regelmäßig kontrolliert und Gefahrstellen immer unverzüglich beseitigt werden.

Darüber hinaus können Einwohnerinnen und Einwohner über den Bürgerservice des Fachbereichs Tiefbau (Tel. 168-41122) Gefahrenstellen melden.

Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten finden kontinuierlich statt.

Asphaltdeckschichten werden über das Deckenprogramm abgewickelt. Dafür werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben.

Grunderneuerungen im Bestand wie z. B. Ebellstraße im Bereich Berckhusenstraße bis Bahndamm sowie erforderliche Grunderneuerungen finden mit Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung statt.