Anfrage Nr. 15-0169/2020:
Lösung der unbefriedigenden Situation durch Falschparker in der Falkenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Lösung der unbefriedigenden Situation durch Falschparker in der Falkenstraße

In der Falkenstraße wird vor dem Gebäude der Sparkasse Hannover (Falkenstraße 30) in Fahrtrichtung stadtauswärts weiterhin trotz des dort bestehenden absoluten Halteverbotes (§ 41 Abs. I Anlage 2 Zeichen 283 StVO) regelmäßig durch Kraftfahrer geparkt, auf dem Fahrradstreifen und auf dem Gehweg. Hierdurch kommt es teilweise zu erheblichen Behinderungen der Fahrradfahrer, die beim Umfahren der Falschparker den separat markierten Fahrradstreifen verlassen und entweder auf die Fahrbahn oder den Gehweg ausweichen müssen. Eine Gefahr besteht auch durch ein- und aussteigende Fahrzeugführer/Mitfahrer oder Ladetätigkeiten an diesen Fahrzeugen. Auch Fahrgäste der Stadtbahn werden in diesem Bereich regelmäßig beim Aus- oder Zusteigen behindert. Vor dem Hintergrund, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu dieser Haltestelle Schulen und Kindergärten befinden, verdient der geschilderte Zustand besondere Beachtung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was sieht die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover für Möglichkeiten, um aktiv in dem genannten Bereich gegen verkehrsbehindernd parkende Fahrzeuge vorzugehen?
2. Wann erfolgt die in dem Antrag 02277/2018 geforderte und zugesagte Rotmarkierung des Radfahrstreifens, damit dieser noch deutlicher kenntlich gemacht wird?