Drucksache Nr. 15-0163/2020 S1:
Änderungsantrag zu Drs. 15-3069/2019: Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten aus der Sitzung am 4.12.2019
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.02.2020
TOP 10.1.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0163/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zu Drs. 15-3069/2019: Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten aus der Sitzung am 4.12.2019
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.02.2020
TOP 10.1.3.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass die das Spielgeräte "Seilbahn" und "Wirbelwind" vom Spielplatz Kampstraße-Mitte auf den nahen Spielplatz Kampstraße/Ecke Wilhelm-Tell-Straße verlegt werden wird. Dies ist dort so zu montieren, dass der Anschlag von der Straße abgewandt ist, also eine Drehung um 180 Grad im Vergleich zur jetzigen Positionierung. Das Spielgerät „Wirbelwind“ verbleibt an dem bisherigen Standort. Der freiwerdende Platz soll genutzt werden, um für kleinere Kinder altersgerechte Spielgeräte wie beispielsweise Wippen aufzustellen. Hierbei sind die Anlieger und die benachbarte Kita einzubeziehen.

Zwischennachricht

Dem Antrag wird vorerst nicht gefolgt.

Begründung:
Um eine fundierte Entscheidung zur Verlegung der Seilbahn zu treffen, sollten in diesem Frühjahr intensive Kontrollen durch Kolleg*innen des Baum- und Flächenschutzes und des städtischen Ordnungsdienstes auf dem Spielplatz Kampstraße durchgeführt und die beschriebenen Missnutzungen überprüft werden. Durch die Schließung der Spielplätze als Teil der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie war diese Überprüfung bisher nicht möglich. Mit Wiedereröffnung der Spielplätze wird die Verwaltung dies nun nachholen, um die gemeldeten Missnutzungen objektiv zu überprüfen und gegebenenfalls einzudämmen.

Sollten sich die Missnutzungen bestätigen und weder durch verstärkte Kontrollen noch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen eindämmen lassen, kommt eine Verlegung der Seilbahn auf den Spielplatz Kampstraße/Wilhelm-Tell-Straße in Betracht. Planungsrechtlich ist der neue Standort zulässig. Die Kosten allein für die Verlegung belaufen sich auf ca. 12.000,00 €, so dass der Einbau weiterer Spielgeräte auf dem Spielplatz Kampstraße-Mitte nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Um einen nachhaltigen Einsatz der finanziellen Mittel und eine Gleichbehandlung der Anwohner*innen beider Spielplätze zu gewährleisten, kann die Verlegung nur erfolgen, wenn die Anwohner*innen am neuen Standort im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung vor Ort über die Verlegung informiert werden. Die Verwaltung geht davon aus, gegen Ende des Sommers wieder Beteiligungsveranstaltungen durchführen zu können.

Nach den Ratsferien wird die Verwaltung auf den Stadtbezirksrat zukommen und über das Ergebnis der verstärkten Kontrollen sowie das weitere Vorgehen informieren.