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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2347/2019
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 05.02.2020
TOP 5.1.1.1.1.
Beschluss
Der Antragstext soll wie folgt ergänzt werden.
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, aufgrund aktueller Entwicklungen zum nächstmöglichen Termin vor der Sommerpause 2020 eine Einwohner*innenversammlung nach § 94 Absatz 1 Satz 3 NKomVG zum Thema „aktuelle Vorgänge auf dem Baugebiet Wasserstadt Limmer" „sowie Erhalt und Nutzungskonzeption für die denkmalgeschützten Altgebäude der Conti in Limmer“unter Beteiligung der Einwohner*innenschaft durchzuführen.
Entscheidung
Herr Oberbürgermeister Onay hat nach seinem Amtsantritt bereits seine Bereitschaft erklärt, eine Einwohner*innenversammlung in Linden-Limmer nach Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz durchzuführen. Die Einwohner*inversammlung ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen und es wird „auf wichtige Fragen des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises, die die Ortschaft oder den Stadtbezirk in besonderer Weise berühren“ (vgl. § 94 Abs. 1 S. 1 NKomVG) eingegangen.
Da aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer darüber hinaus die Forderung nach einer Beteiligung und Information zur Wasserstadt formuliert wurde, hat Herr Oberbürgermeister Onay die dafür zuständigen Kolleg*innen gebeten, in der Märzsitzung 2020 des Stadtbezirksrates Linden-Limmer eine umfassende Information zu geben. Dieses ist erfolgt.