Antrag Nr. 15-0016/2009:
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 2465/2008
Bebauungsplan Andreas -Hermes-Platz

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 2465/2008
Bebauungsplan Andreas -Hermes-Platz

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:

1) In Anlage 2 der DS entfallen unter der Überschrift „Städtebauliche Situation und planerische Zielvorstellungen“ auf S.2 die letzten 3 Absätze. Statt dessen setze dort :
„Es soll geprüft werden, ob für die Ziele der geplanten Bebauung die Fläche nördlich der Wegeverbindung zwischen Weißekreuzstraße und Lister Meile ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollen in jedem Fall 2 Einzelbaukörper an diesem Standort entstehen, da eine geschlossene Bauweise mit einem längerem Baukörper zwar eine größere lärmabschirmende Wirkung hätte, aber auch eine größere optische Barrierewirkung entfalten würde. Außerdem soll die wichtige Fußwegebeziehung von der Weißekreuzstraße zur Lister Meile bestehen bleiben.“

2) In Anlage 3 und 4 der DS setze als westliche Grenze des geplanten Sondergebietes die Linie zwischen westlichem Ende der Wasserkunst und der südöstlichen Ecke der Oststadtbibliothek, und als nördliche Grenze des geplanten Sondergebietes die Südseite des Raschplatz-Pavillons.

Begründung

Auf eine Überbauung des Treppenaufganges vom Raschplatz zur Lister Meile soll verzichtet werden, da sonst die Sichtachse und der freizügige optische Eindruck zwischen der oberen Raschplatzebene und der Lister Meile unterbrochen wird.
Auf die bisher vorgesehene Schaffung eines Innenhofbereiches zwischen Pavillon und dem neu zu errichtenden Gebäude soll verzichtet werden, da dieser dort einen abgeschlossenen Hinterhofcharakter hat welcher sich der sozialen Kontrolle entziehen dürfte. Es darf nicht sein, dass in Innenstädten mit der bekannten sozialen Problematik solche Bereiche neu geschaffen werden.
Durch die vorgeschlagene Änderung der DS werden diese beiden Nachteile behoben ohne dass sich eine Verkleinerung der vorgesehenen Baufläche ergibt.