Drucksache Nr. 2465/2008:
Bebauungsplan Nr. 1293, 2. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2.
zur Anhörung zum Antragspunkt 3.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2465/2008
4
 

Bebauungsplan Nr. 1293, 2. Änderung - Andreas-Hermes-Platz,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
Ausweisung eines Sondergebietes für Büro- und Verwaltungsgebäude
und Bildungseinrichtungen
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1293, 2. Änderung, im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch die Überplanung des Andreas-Hermes-Platzes ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine negativen finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Siehe hierzu auch die allgemeinen Ziele und Zwecke unter "Kosten für die Stadt".

Begründung des Antrages

Im Planbereich gelten zurzeit die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1293, der lediglich im östlichen Bereich in Verlängerung der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Weißekreuzstraße in einer Breite von 50 m ein Kerngebiet mit den Ausnutzungsziffern von 6 – 8 Geschossen, einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 3.0 festsetzt. Alle übrigen Flächen im vorgesehenen Geltungsbereich sind als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.

Planerisches Ziel ist es, eine angemessene Nachverdichtung an einem verkehrlich gut erschlossenen Standort vorzubereiten und gleichzeitig eine stadträumliche Aufwertung am Cityring durch qualitätvolle Hochbauvorhaben zu erreichen.

Da das geltende Planungsrecht eine solche Entwicklung nicht zulässt, muss der geltende Bebauungsplan geändert werden.

Mit der Änderung des Baugesetzbuches kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Daher beantragt die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a BauGB.

Nach § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst eine Gesamtfläche von ca. 6.600 m². Eine zulässige Grundfläche von 20.000 m² kann deshalb nicht erreicht werden. Die anderen gesetzlichen Voraussetzungen nach § 13a BauGB liegen ebenfalls vor. Die Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB ist nicht vorgesehen.

61.11 
Hannover / 17.09.2008