Drucksache Nr. 1451/2010 E1:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirk Mitte zur Drucksache Erweiterung der Kindertagesstätte St. Josefina um eine Hortgruppe mit 20 Plätzen (DS-Nr.: 1451/2010)

Inhalt der Drucksache:

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1. Ergänzung
1451/2010 E1
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Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirk Mitte zur Drucksache Erweiterung der Kindertagesstätte St. Josefina um eine Hortgruppe mit 20 Plätzen (DS-Nr.: 1451/2010)

Antrag,

dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirk Mitte, die Drucksache Erweiterung der Kindertagesstätte St. Josefina um eine Hortgruppe mit 20 Plätzen (DS-Nr.: 1451/2010) dahingehend zu ergänzen, dass die Einhaltung von tarif- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen hierbei zu gewährleisten ist, nicht zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es wird auf die Ursprungs-Drucksache Nummer 1451/2010 verwiesen.

Begründung

Die Kindertagesstätte St. Josefina wird in Trägerschaft des Caritasverbandes betrieben.
Gemäß § 1, Abs. 1 der Förderungsgrundsätze der Landeshauptstadt Hannover über den Ersatz der Betriebskosten für die städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Wohlfahrtspflege ist das pädagogische Personal sowie das Küchen- und Reinigungspersonal einer Kindertagesstätte entsprechend dem jeweils gültigen Tarifvertrag einzugruppieren. Erstattet werden dem Verband die tatsächlich entstandenen Personalkosten, zu deren Leistung er aufgrund der tarifvertraglichen Festlegungen seines Spitzenverbandes verpflichtet ist.
Eine besondere Beschlussfassung hierüber ist daher im Einzelfall nicht erforderlich.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschlussdrucksache 1451/2010 in ihrer Ursprungsform zu belassen und den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte abzulehnen.
51.41 
Hannover / 22.09.2010