Antrag Nr. 1415/2005:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucks. Nr. 0361/2005 N1, Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucks. Nr. 0361/2005 N1, Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,


§ 10 Absatz 1 der Anlage zu der Drucksache 0361/2005 N1 wie folgt zu fassen:

“Die Stadt lässt die Gräber ausheben und wieder verfüllen. Die Stadt kann diese Tätigkeiten auch durch einen privaten Unternehmer durchführen lassen.”

Begründung

Die FDP-Ratsfraktion ist der Auffassung, dass die Monopolisierung des Aushebens und Verfüllens von Gräbern weder zweckmäßig ist noch nach überkommener Vorstellung zwingend durch die Stadt ausgeführt werden muss.

Es ist durchaus denkbar und möglich, einen Privaten mit dieser Aufgabe zu betrauen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass eventuell bekannte gräberspezifische Kenntnisse zwecks optimaler Ausführung von der Verwaltung an den Privaten weitergegeben werden.

Nur der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund des Ortes und in Anbetracht der Würde der Verstorbenen bei Überwachung und Abnahme der entsprechenden Leistung des Privaten eine besondere Aufgabe zukommt.



Patrick Döring
Fraktionsvorsitzender