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Bei der Bewerbung als Zukunftsregion werden alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.
I. Förderprogramm Zukunftsregionen
Das Programm Zukunftsregionen ist ein neues regionalpolitisches Förderinstrument des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB). Die Zukunftsregionen sollen dazu beitragen, konkrete regional spezifische Herausforderungen gemeinsam mit Wirtschafts- und Sozialpartner*innen zu bewältigen und Chancen zu nutzen. Durch eine gezielte themenbezogene Zusammenarbeit über bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus, sollen regionale Projekte entwickelt werden, die zu wirksamen Entwicklungs- und Wachstumsimpulsen in den beteiligten Räumen führen. Das Förderinstrument hat dabei eine langfristige Perspektive im Blick. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der regionalen Akteur*innen dauerhaft zu stärken.
Die finanzielle Unterstützung der Zukunftsregionen erstreckt sich zunächst über die EU-Förderperiode 2021-2027. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Zukunftsregionen müssen damit die Vorgaben des niedersächsischen Operationellen Multifondsprogramm EFRE / ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 aufgreifen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele für Wachstum und Beschäftigung sowie eines bürgernahen Europas. Soziale, ökonomische und ökologische Herausforderungen und Potenziale müssen berücksichtigt werden.
Die Akteur*innen einer Zukunftsregion arbeiten über eine Steuerungsgruppe und ein gemeinsames Regionalmanagement zusammen. Alle regionalen Partner*innen sind, ebenso wie das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Mitglieder der Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe trifft u.a. Entscheidungen zu Priorisierungen von Projekten und der Beantragung von Mitteln. Das noch zu entwickelnde gemeinsame Regionalmanagement wird als Koordinierungsstelle zwischen den Partner*innen eingerichtet und sorgt für die Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von Projekten und Projektanträgen. Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser begleitet den gesamten Prozess, steht bereits beratend zur Seite und ist seitens des Fördermittelgebers in die Auswahl der Zukunftsregionen eingebunden.
Förderung
Zur Förderung der Zukunftsregionen stehen insgesamt knapp 95 Mio. Euro an Strukturfondsmitteln, sowohl aus dem EFRE als auch dem ESF+, zur Verfügung. Die endgültige Förderhöhe pro Region ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Zukunftsregionen.
Die Erstellung des Zukunftskonzeptes wird, nach einer erfolgreichen Interessensbekundung, mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 80.000 Euro gefördert.
Die Betriebskosten des Regionalmanagements und der Steuerungsstruktur werden bis zu einer Höhe von 300.000 Euro pro Jahr mit EU-Mitteln unterstützt.
Jede Zukunftsregion erhält ein virtuelles Budget zur Umsetzung von Projekten auf Basis ihres Zukunftskonzeptes. Für die gewählten Handlungsfelder der Zukunftsregion besteht entsprechend des virtuellen Budgets ein Vorgriffsrecht auf die Fördermittel, die über bestimmte Förderrichtlinien des Landes aus den EU-Strukturfonds vergeben werden. In den stärker entwickelten Regionen, zu denen Hannover gehört, strebt das MB inklusive der Eigenanteile aus der Region ein Gesamtbudget pro Zukunftsregion von mindestens 13 Mio. Euro an. Der EU-Anteil an diesen Budgets beträgt gemäß den Interventionssätzen 40 %, d.h. 5 Mio. Euro pro Zukunftsregion.
Das MB strebt an, darüber hinaus Landesmittel zur Minderung der Eigenanteile für die Zukunftsregionen einzusetzen. Darüber kann jedoch erst mit dem nächsten Haushalt des Landes Niedersachsen entschieden werden.
Neben dem Projektbudget stehen den Zukunftsregionen auch die anderen im Operationellen Multifondsprogramm EFRE / ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 genannten Maßnahmen offen. Darüber hinaus sollen zur Finanzierung von Maßnahmen und Projekten neben der EU-Förderung auch Bundes- und Landesmittel beitragen, die durch das Regionalmanagement eingeworben werden müssen.
Handlungsfelder und Zusammenschluss von Partner*innen
Es gibt sechs Handlungsfelder, von denen maximal zwei als thematische Schwerpunkte der Zukunftsregion gewählt werden können:
- Regionale Innovationsfähigkeit
- CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft
- Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume
- Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe
- Gesundheitsversorgung und Pflege
- Kultur und Freizeit (nur in Kombination mit einem weiteren Handlungsfeld, da hier vergleichsweise weniger Fördermittel zur Verfügung stehen)
Die Handlungsfelder sind von den regionalen Partner*innen gemeinsam auszuwählen und zu bearbeiten. Die beteiligten Partner*innen müssen also vor ähnlichen oder komplementären Herausforderungen stehen. Der Zusammenschluss muss Synergien ermöglichen und die Partner*innen müssen alle von den Aktivitäten der Zukunftsregion profitieren.
Die Auswahl der Wirtschafts- und Sozialpartner*innen erfolgt in Abhängigkeit der gewählten Themenfelder und Projekte.
II. Die Bewerbung der Zukunftsregion Hannover – Hildesheim
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, eine gemeinsame Bewerbung als Zukunftsregion mit der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim, inkl. der Stadt Hildesheim, für die Handlungsfelder „Regionale Innovationsfähigkeit“ und „Kultur und Freizeit“ einzureichen.
Das Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ umfasst die Fördergegenstände regionale Technologietransfernetzwerke, Unterstützung des Gründungsklimas, innovative Lern- und Arbeitsorte und Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse. Als Chancen für die Partner*innen werden hier beispielsweise neue einheitliche digitale Infrastrukturen und Prozesse gesehen, eine Synchronisation der Gründungszentren, die Verstärkung von Technologietransfer und Innovationsprozessen durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Forschungsverbünde zwischen KMUs, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus beiden Partnerregionen. Darüber hinaus können Aktivitäten zur Vermittlung digitaler Kompetenzen, u.a. bei Kindern und Jugendlichen, umgesetzt werden und Angebote der Kultur- und Kreativwirtschaft als Innovationstransfer für andere Branchen entwickelt werden.
Das Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ umfasst die Fördergegenstände Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes und von kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes, des Ökotourismus und von touristischen Ressourcen und Dienstleistungen. Vor dem Hintergrund der beiden Bewerbungen von Hannover und Hildesheim als Europäische Kulturhauptstadt 2025 sehen alle Konsortialpartner*innen im Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ zahlreiche Anknüpfungspunkte und die Chance, die erdachten Projektideen umzusetzen. Die Auswahl dieses Handlungsfelds bietet insbesondere die Möglichkeit, die Projekte und Maßnahmen des Zukunftsplans Kultur als Bestandteil der zukünftigen Kulturentwicklung mit der Einwerbung von notwendigen Drittmitteln, wie in Drucksache 0635/2021 beschrieben, zu unterstützen. Der Zukunftsplan Kultur sieht ausdrücklich die Entwicklung der Kulturregion Hannover und Verschränkung der Kulturregion Hannover mit der Kulturregion Hildesheim sowie eine gemeinsame Vermarktung von kulturtouristischen Schwerpunkten und Schnittpunkten vor.
Eine Verknüpfung der beiden Handlungsfelder wird beispielsweise in Bereichen der Digitalisierung, der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Tourismuswirtschaft sowie angesichts der Bedeutung von Kultur als wesentlichen Faktor für Lebensqualität und als Element und Standortfaktor zur Anziehung und Bindung von Fachkräften wichtig.
Unabhängig von der erforderlichen Fokussierung auf zwei Schwerpunkthandlungsfelder, ist es darüber hinaus möglich, auch in den weiteren Handlungsfeldern gemeinsam Förderungen für einzelne starke Projekte, z.B. im Bereich Klimaschutz, zu beantragen und die gemeinsame Governance-Struktur hierfür zu nutzen.
III. Ablauf und zeitliche Perspektive
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren: Der Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen erfolgte Ende Juni 2021. Bis Ende September 2021 ist beim Land Niedersachsen zunächst eine Interessensbekundung einzureichen, die insbesondere die Festlegung des Konsortiums, die Wahl der Handlungsfelder, ggf. erste Leitprojekte, und Ausführungen zur Organisation der Zusammenarbeit und Sicherstellung der Beteiligung der Partner*innen beinhaltet. Um eine umfassende politische Beteiligung bereits bei der Interessensbekundung und der dafür erforderlichen Grundsatzentscheidungen zur Festlegung des Konsortiums sowie der Handlungsfelder zu gewährleisten, erfolgte die Beteiligung der Ratsgremien bereits ab Anfang Juni mit Erstellung der Drucksache 1409/2021. Da es für das in der Drucksache zunächst angestrebte Handlungsfeld „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ jedoch in den weiteren Gesprächen nicht mehr den erforderlichen Konsens bei den Partner*innen gab und die Förderaussichten sich für das Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ deutlich besser abzeichnen, wird hiermit eine Neufassung der Drucksache vorgelegt.
Abhängig von der Zahl der eingehenden Interessensbekundungen, der gewählten Handlungsfelder sowie den nach den politischen Zielen des EFRE und des ESF+ aufgeschlüsselten, verfügbaren Mittel für die virtuellen Budgets, werden die Bewerber*innen Ende 2021 vom MB aufgefordert bis Juni 2022 ein detaillierteres Zukunftskonzept für die gewählten Handlungsfelder und die Governance-Struktur mit Steuerungsgremium und Regionalmanagement zu erarbeiten. Die Anerkennung und Einrichtung der Zukunftsregionen soll im III. Quartal 2022 erfolgen. Das Zukunftskonzept wird dann mindestens bis zum Ende der EU-Förderperiode 2027 umgesetzt.