Antrag Nr. 1313/2021:
Zusatzantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Drs. 0939/2021 (Zusatzsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 0635/2021): Vorwärts nach weit – der Zukunftsplan Kultur
Umsetzung des Kulturentwicklungsplans - Priorisierung und Berichterstattung

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 28.05.2021: Kulturausschuss: Einzelabstimmung zu den jeweiligen Punkten: 1. 4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 2. 1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 3. 4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 4. 4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 5. 4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 09.06.2021: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: Punkte 1 sowie 3 - 5: 5 Stimmen dafür, 6 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Punkt 2: 1 Stimme dafür, 10 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
  • 17.06.2021: Verwaltungsausschuss: Getrennte Abstimmung: Pkt. 1: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Pkt. 2: 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Pkt. 3: 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Pkt. 4: 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Pkt. 5: 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 17.06.2021: Ratsversammlung: Einzelabstimmung: Punkt 1: 21 Stimmen dafür, 35 Stimmen dagegen Punkt 2: namentliche Abstimmung - 4 Stimmen dafür, 55 Stimmen dagegen Punkte 3 - 5: 22 Stimmen dafür, 35 Stimmen dagegen

Antragsteller(in):

Gruppe Linke & Piraten

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Drs. 0939/2021 (Zusatzsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 0635/2021): Vorwärts nach weit – der Zukunftsplan Kultur
Umsetzung des Kulturentwicklungsplans - Priorisierung und Berichterstattung

Antrag

zu beschließen:

1. Bei der Maßnahme „1 - Masterplan Kulturbauten“ (Handlungsfeld 1 „Ein starkes Fundament“) wird im Rahmen der dezernatsübergreifenden Erarbeitung neben der Kultur- und der Bauverwaltung zusätzlich die Umweltverwaltung eingebunden.

2. Bei der Maßnahme „18 - Erarbeitung von Richtlinien für eine angemessene Bezahlung von Künstler*innen und Kulturschaffenden“ (Handlungsfeld 1 „Ein starkes Fundament“) wird die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als bundesweite größte Interessenvertretung der Solo-Selbständigen beteiligt.

3. Bei den Maßnahmen „36 - Entwicklung eines Plans zur Digitalisierung der Kultureinrichtungen“ und „42 - Aufbau von digitalen Vermittlungsformaten“ (Handlungsfeld 1 „Ein starkes Fundament“) wird das Stadtarchiv von vornherein einbezogen.

4. Bei den Maßnahmen „118 - Bessere Zugänglichkeit zu den Kultureinrichtungen“, „119 - Verbesserung der kulturellen Teilhabe“, „120 – Digitale Zugänge schaffen“ und „122 – Entwicklung von Programmen zum Abbau von Teilhabehindernissen“ (Handlungsfeld 4 „Im Mittelpunkt der Mensch“) wird auch der Teilhabe-Nachholbedarf von Menschen mit Migrationshintergrund in den Fokus genommen.

5. Der letzte Absatz des Antragstextes wird um folgenden Satz ergänzt:

„Auch den Stadtbezirksräten ist regelmäßig zu berichten, mindestens jedoch einmal im Jahr.“

Begründung


Zu 1.

Der mit Drucksache 0837/2020 vorgelegte Kulturentwicklungsplan sieht bei dieser Maßnahme nur die Kooperation zwischen Kultur- und Bauverwaltung vor (siehe S. 28). Gemäß Leitlinie 12 des Kulturentwicklungsplanes ist die ökologische Nachhaltigkeit jedoch ein integraler Bestandteil der städtischen Kulturentwicklung. Da die Kompetenz für ökologische Nachhaltigkeit im Umweltdezernat liegt, muss dieses entsprechend in die dezernatsübergreifende Erarbeitung des Kulturbauten-Masterplans eingebunden werden.

Zu 2.

Der mit Drucksache 0837/2020 vorgelegte Kulturentwicklungsplan sieht bei dieser Maßnahme ohne Konkretisierung die „Beteiligung von Interessenvereinigungen und -vertretungen“ vor (siehe S. 31). Da im Diskurs über Kreative und Kulturschaffende oftmals übersehen wird, dass es nicht nur um Freiheit und Kreativität geht, sondern auch um Abhängigkeit und Kohle, soll hier klargestellt werden: Innerhalb des DGB ist ver.di nicht nur zuständige Gewerkschaft für die abhängig Beschäftigten der Kulturbranchen, sondern mit über 30.000 organisierten Solo-Selbständigen auch die größte und erfahrenste gewerkschaftliche Interessenvertretung in diesem Bereich.

Zu 3.

Der mit Drucksache 0837/2020 vorgelegte Kulturentwicklungsplan bezieht sich bzgl. der Digitalisierungsvorhaben an mehreren Stellen auf die mit Drucksache 1004/2018 vorgelegte „Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover“ (siehe z.B. S. 33 f.). Das Stadtarchiv wird in der schon mehr als drei Jahre alten Drucksache jedoch nicht erwähnt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Suche nach einem neuen Standort für das „Gedächtnis der Stadt“ ist das Stadtarchiv nunmehr aber stärker ins öffentliche Bewusstsein gekommen. Auch im Kulturentwicklungsplan wird das größte niedersächsische Kommunalarchiv in den Fokus genommen und soll „in einem kooperativen Prozess unter Beteiligung der Stadtbibliothek und der Museen für Kulturgeschichte … als Kulturort“ weiterentwickelt werden (siehe S. 29). Auch soll ein sogenanntes „Bürgerarchiv“ für die Stadtgesellschaft aufgebaut werden (siehe S. 53). Für eine solche Weiterentwicklung und Öffnung bedarf es für das Stadtarchiv von vornherein einer intensiven Einbindung in die Digitalisierungsplanung einschließlich des Aufbaus digitaler Vermittlungsformate und der Prüfung einer Digitalisierung vorhandener historischer Dokumente.

Zu 4.

Der mit Drucksache 0837/2020 vorgelegte Kulturentwicklungsplan erklärt Hannover zu einer internationalen bzw. internationaler werdenden Stadt: „Hier leben Menschen aus 178

Nationen, die 72 Sprachen sprechen. Insgesamt hat die Hälfte der Familien in Hannover einen Migrationshintergrund.“, heißt es auf Seite 22. Gleichzeitig wird auch konstatiert: „Diese Vielfalt ist aktuell im Kulturbereich der Stadt nicht erkennbar. Sowohl bei der Sichtbarmachung der diversen Kulturszene als auch bei den Teilhabemöglichkeiten und der Einbeziehung in das städtische Kulturangebot herrscht erheblicher Nachholbedarf. Hier muss es darum gehen, Mehrsprachigkeit in der Kommunikation zu erreichen.“ Um Gleichzeitig heißt es auf Seite 26 unter Punkt 7 der Leitlinien: „Alle müssen die Möglichkeit haben, am kulturellen Leben in der Stadt teilzuhaben. Dazu bilden barriere- und diskriminierungsfreie Zugänge zu Kultur sowie Diversität und Inklusion in allen Bereichen selbstverständliche Grundlagen.“ Vor dem Hintergrund des erheblichen Nachholbedarfs muss bei den hier zur Priorisierung vorgesehenen vier Maßnahmen nicht irgendwann, sondern jetzt eine Einbindung auch von Menschen mit Migrationshintergrund erfolgen, was im Konzept bisher nicht vorgesehen ist (siehe S. 51 f.).

Zu 5.

Der mit Drucksache 0837/2020 vorgelegte Kulturentwicklungsplan hebt die Bedeutung der Stadtteilkultur und ihrer Weiterentwicklung vor (siehe S. 16 ff.). Richtigerweise soll gemäß Drs. 0939/2021 im Handlungsfeld 2 „Für Kultur als Möglichkeitsraum“ die Maßnahme „74 - Kulturangebote zentraler Kultureinrichtungen in den Stadtteilen“ priorisiert werden. Insofern ist nicht nachvollziehbar, dass die Antragstellenden die Verwaltung lediglich mit einer regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem Kulturausschuss beauftragen möchte. Die Verwaltung muss im Kontext auch mit einer Berichterstattung gegenüber den Stadtbezirksräten beauftragt werden.

Bruno Adam Wolf

stellv. Gruppenvorsitzender