Antrag Nr. 1255/2008:
Änderungsantrag von Ratsherrn Böning zu Drucks. Nr. 0388/2008, Sondernutzungssatzung

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Ratsherrn Böning zu Drucks. Nr. 0388/2008, Sondernutzungssatzung

Antrag

Der Rat möge beschließen:

Der § 3 Absatz 1 wird im letzten Satz wie folgt ergänzt bzw. geändert:

Die vorhandenen Standorte von Kiosken, Losverkaufsständen, ortsfesten Verkaufsständen und den vier langjährig fest vergebenen ambulanten Verkaufsständen (3 Stände auf der Georgstraße und 1 Stand Osterstraße Ecke Große Packhofstraße) in der Innenstadt genießen weiterhin Bestandsschutz.

Begründung:


Die oben beschriebenen mobilen Verkaufsstände ("ambulante Stände") sind viele Jahrzehnte Bestandteil unserer Stadt und werden je nach Standeinheit seit 20 bis 38 Jahren von den momentan tätigen Händlern betrieben.
Unseres Wissens nach gibt es keine Diskrepanzen zwischen den mobilen Händlern und den "ortsfesten" Läden in ihrer Nähe.
Jeder der 4 mobilen Handelsstände ist mit 2 Personen besetzt.
Ein Verbot dieser Stände in der Innenstadt würde für die Betreiber und für das Standpersonal (die diese Tätigkeit teilweise über 30 Jahre ausführen!) die Arbeitslosigkeit und eine Gefährdung ihrer persönlichen Existenz bedeuten.
Mit dem Verbot der o.g. Standeinheiten ginge auch ein Stück Stadtteilgeschichte verloren.
Ob die Stände weiterhin im Marktcharakter betrieben werden, oder wie den Händlern nach eigenen Angaben mehrfach in Aussicht gestellte, feste Verkaufspavillons zur Ausübung
ihres Gewerbes angeboten werden, sollte durch die zuständigen Organe entschieden werden.
Als Beispiel hierzu verweisen wir auf den erst kürzlich aufgestellten Blumenverkaufsstand in der Osterstraße (vor Kaufhaus Sinn), der bis vor kurzem ebenfalls als ambulanter Verkaufsstand geführt wurde.


Jens Böning