Antrag Nr. 1207/2005:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0917/2005, Ausweitung des Sperrbezirks und Verlagerung des Straßenstrichs

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1207/2005 (Originalvorlage)
0917/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0917/2005, Ausweitung des Sperrbezirks und Verlagerung des Straßenstrichs

Antrag,

der Rat möge beschließen:

1.) Die Landeshauptstadt Hannover beantragt bei der hierfür zuständigen Polizeidirektion Hannover die Ausweitung des Sperrbezirks für den Straßenstrich gem. Artikel 297 EGStGB, Abs. 1, Satz 1, Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 2 auf das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Herschelstraße im Bereich zwischen der Celler Straße und der Kurt-Schumacher-Straße mit dem Ziel der Eingrenzung des Straßenstrichs auf den genannten Bereich.

Diese Ausnahme gilt vorübergehend und ausnahmsweise bis ein außerhalb der Innenstadt zur Straßenprostitution nach dem Utrechter/Kölner Modell geeigneter Bereich gefunden und entwickelt worden ist. Die Ausnahmeregelung wird dann von der Herschelstraße auf den gefundenen und entwickelten Bereich übertragen.

2.) Die Verwaltung der Stadt Hannover wird beauftragt, in Kooperation mit der Polizei, den orts- und szenekundigen Beratungseinrichtungen und den entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung ein Konzept zur Straßenprostitution nach dem Utrechter/Kölner Modell in Hannover umzusetzen. Das Konzept soll den Vorschlag enthalten, an welchem Ort in Hannover ein legaler Straßenstrich ausgewiesen werden kann.
3.) Die mit Beschluss vom 25.03.04 getroffenen Einbahnstraßenregelungen bleiben bestehen, die Durchfahrt von der Goseriede zur Brüderstraße bleibt untersagt, es wird in der Zeit von 20.00 – 06.00 Uhr (ab dem Inkrafttreten) die Durchfahrt von der Herschelstraße in die Brüderstraße mit Ausnahme der Anlieger verboten (Anbringung des Verkehrszeichen 260).

Begründung

Der hannoversche Straßenstrich befindet sich in innerstädtischen Bereichen. Insbesondere das Brüderstraßenviertel ist hiervon betroffen. Es sind daher neue Möglichkeiten zu erschließen, den Straßenstrich und den dadurch verursachten “Freiersuchverkehr” aus diesem Bereich zu verlagern. Ein Modell hierzu ist das “Utrechter Modell”, das im Oktober 2001 in Köln eingeführt wurde und seit dem erfolgreich arbeitet. Prostitution lässt sich nicht unterdrücken sondern nur kanalisieren. Daher sind nachhaltig wirkende Maßnahmen zum Schutz der Prostituierten und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Anwohnerinnen, Anwohner und Beschäftigten erforderlich.

Zu 1): Die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.03.2004 beschlossenen Veränderungen für die Odeonstraße und Brüderstraße haben insbesondere aus Sicht der Anlieger nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Die in der DS 0917/2005 vorgeschlagene Ausnahmeregelung (Herschelstraße im Bereich zwischen der Celler Straße und der Brüderstraße sowie der Andreaestraße, im Bereich von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Mehlstraße, und der Mehlstraße in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr) zerteilt den Straßenstrichbereich in zwei Teile, nämlich links- und rechtsseitig der Kurt-Schumacher-Straße. Hier sind Probleme für die Prostituierten beim Durchqueren des dazwischen liegenden Sperrbezirks vorprogrammiert. Auch die zeitliche Begrenzung ab 20 Uhr kann an dieser Stelle nicht akzeptiert werden, da damit eine mögliche Beeinträchtigung von Geschäftskundinnen bzw. Geschäftskunden und Angestellten in Betracht kommt, da zwar der Geschäftsbetrieb um 20 Uhr endet, die Angestellten aber zumeist erst zu späterer Zeit die Räumlichkeiten verlassen. Konflikte mit wartenden Angehörigen usw. sind ebenfalls absehbar.

Die Ausnahmeregelung Herschelstraße zwischen Celler Str. und Kurt-Schumacher-Str. soll vorübergehend und ausnahmsweise gelten, bis ein außerhalb der Innenstadt zur Straßenprostitution nach dem Utrechter/Kölner Modell geeigneter Bereich gefunden und entwickelt worden ist. Die Ausnahmeregelung wird dann von der Herschelstraße auf den gefundenen und entwickelten Bereich übertragen. In der Herschelstraße besteht der Straßenstrichbereich aus einer Einheit. Die Polizeidienststelle befindet sich in unmittelbarer Nähe, so dass die Sicherheit der Prostituierten gewährleistet ist. Die bisherige Toilettenanlage kann ebenso vorerst weiterhin genutzt werden.

Zu 2.): Die Studie der Polizei zur Problematik der Straßenprostitution in Hannover und die Anhörung am 11.05.05 hat ergeben, dass die Umsetzung eines Konzepts zur Straßenprostitution nach dem Utrechter/Kölner Modell für Hannover die optimale Lösung wäre. Auch ist es in keiner der untersuchten Städte nach Einrichtung eines legalen Straßenstrichbereiches zur Neubildung eines weiteren illegalen innerstädtischen Straßenstrichs gekommen.

Zu 3.): Ausgangspunkt ist die nach wie vor bestehende erhebliche Belastung durch Lärm und KFZ - Emissionen der Anlieger im Bereich der Odeonstraße und Brüderstraße, in einem nicht zuletzt durch Wohnanlieger geprägten Stadtgebiet. Mit der konsequenten Umsetzung des Sperrbezirkes und den eingeschränkten Durchfahrtsmöglichkeiten wird die von den Anliegern gewünschte Entlastung der Odeonstraße und Brüderstraße durchgesetzt. Das im letzten Jahr beschlossene Verkehrskonzept für den Bereich bleibt bestehen, ergänzt durch das Durchfahrtsverbot im Eingangsbereich zur Brüderstraße von der Herschelstraße kommend. Eine Ausnahme des Durchfahrtsverbotes wird für die Anlieger geschaffen. Zu den Anliegern gehören auch Besucher der Gastronomie dieses Bereiches.



Rainer Lensing
Vorsitzender