Drucksache Nr. 0917/2005:
Ausweitung des Sperrbezirks und Verlagerung des Straßenstrichs auf den Bereich der Herschelstraße, zwischen der Celler Str. und der Brüderstraße, sowie auf die Andreaestraße und Mehlstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0917/2005
1
 

Ausweitung des Sperrbezirks und Verlagerung des Straßenstrichs auf den Bereich der Herschelstraße, zwischen der Celler Str. und der Brüderstraße, sowie auf die Andreaestraße und Mehlstraße

Antrag,

zu beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Hannover beantragt bei der hierfür zuständigen Polizeidirektion Hannover die Ausweitung des Sperrbezirks für den Straßenstrich gem. Artikel 297 EGStGB, Abs. 1, Satz 1, Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 2 auf das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Herschelstraße im Bereich zwischen der Celler Straße und der Brüderstraße sowie der Andreaestraße, im Bereich von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Mehlstraße, und der Mehlstraße in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr mit dem Ziel der Eingrenzung des Straßenstrichs auf den zuvor genannten Bereich.

2. Die mit Beschluss vom 25.03.04 getroffenen Einbahnstraßenregelungen bleiben bestehen, die Durchfahrt von der Goseriede zur Brüderstraße bleibt untersagt, es wird in der Zeit von 20.00 – 6:00 Uhr (ab dem Inkrafttreten ) die Durchfahrt von der Herschelstraße in die Brüderstraße mit Ausnahme der Anlieger verboten (Anbringung des Verkehrszeichen 260).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Interessen der Prostituierten wurden während des gesamten Prozesses umfassend berücksichtigt.
Dem Sicherheitsbedürfnis sowohl der dort wohnenden und arbeitenden Frauen als auch Männern wird durch die Verlagerung des Straßenstrichs und die zeitliche Eingrenzung Rechnung getragen.
Die den Prostituierten zur Verfügung stehenden Flächen werden verringert. Die vorhandene Toilettenanlage kann von den Frauen auch künftig genutzt werden. Durch die weiterhin bestehende räumliche Nähe zur Polizeiinspektion Mitte kann eine höhere Sicherheit für die Frauen gewährleistet werden, als dies bei einer Verlagerung an den Stadtrand möglich wäre.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nachdem die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.03.2004 beschlossenen Veränderungen für die Odeonstraße und Brüderstraße insbesondere aus Sicht der Anlieger nicht zu dem gewünschten Erfolg führten, wurde zum Thema Straßenstrich Odeonstraße eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung und der Polizeidirektion Hannover sowie zur Erörterung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe ein gemischter Arbeitskreis mit Betroffenen eingerichtet. Auf dieser Grundlage beruht der zuvor genannte gemeinsame Beschlussvorschlag der Polizeidirektion und der Stadtverwaltung. Er wird von Seiten der Anlieger mitgetragen und von dem für die Betreuung der Prostituierten zuständigen Verein „Phoenix e. V.“ abgelehnt.

Ausgangspunkt ist die nach wie vor bestehende erhebliche Belastung durch Lärm und KFZ - Emissionen der Anlieger im Bereich der Odeonstraße und Brüderstraße, in einem nicht zuletzt durch Wohnanlieger geprägten Stadtgebiet. Mit der konsequenten Umsetzung des Sperrbezirkes und den eingeschränkten Durchfahrtsmöglichkeiten wird die von den Anliegern gewünschte Entlastung der Odeonstraße und Brüderstraße durchgesetzt. Das im letzten Jahr beschlossene Verkehrskonzept für den Bereich bleibt bestehen, ergänzt durch das Durchfahrtsverbot im Eingangsbereich zur Brüderstraße von der Herschelstraße kommend. Eine Ausnahme des Durchfahrtsverbotes wird für die Anlieger geschaffen. Zu den Anliegern gehören auch Besucher der Gastronomie dieses Bereiches.

Der Straßenstrich befindet sich demnach weiterhin im Innenstadtbereich an einem Standort, der bereits als Straßenstrich genutzt und akzeptiert wird. Ausgenommen werden soll die Herschelstraße zwischen Brüderstraße und Kurt-Schumacher-Straße wegen der dort vorhandenen Wohnnutzung sowie der dort vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung. Das mit einer Verlagerung des Straßenstrichs an den Stadtrand verbundene Risiko eines weiteren illegalen innerstädtischen Straßenstrichs verringert sich erheblich. Da der vorgeschlagene Standort durch eine Hauptverkehrsstraße erschlossen ist, dürfte sich die mit dem KFZ Verkehr verbundene zusätzliche Belastung in Grenzen halten. Der „Freiersuchverkehr“ kann über die Kurt-Schumacher Straße, Goseriede und Celler Straße erfolgen. Die zeitliche Eingrenzung auf die Zeit von 20:00 – 6:00 Uhr berücksichtigt die mögliche Beeinträchtigung von Geschäftskunden und Angestellten in diesem Bezirk.

Eine Polizeidienststelle befindet sich in unmittelbarer Nähe. Die bisherige Toilettenanlage kann weiterhin genutzt werden. Die Flächen für die Prostituierten werden verringert. Nach Auffassung von „Phoenix e. V.“ ist dies im zu starken Maße der Fall. Aus Sicht der Polizeidirektion und der Stadtverwaltung ist die verbleibende Fläche ausreichend.

Um einer Ausübung der Straßenprostitution an anderer Stelle vorzubeugen, schlagen die Polizeidirektion und Stadtverwaltung gemeinsam eine Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet und die Ausweisung lediglich eines speziellen Standortes in eingeschränkten Zeiträumen vor.

Insgesamt wurden inklusive der Vorschläge der Anlieger zahlreiche Alternativstandorte durch die Arbeitsgruppe geprüft. Die von der Arbeitsgruppe geprüften möglichen Standorte zeichneten sich durch zwei wesentliche Merkmale aus. Sie befanden sich einerseits in wenig bewohnten außerhalb der Innenstadt befindlichen, dadurch abseitigen und für Prostituierte aus Sicherheitsgründen ungünstigen Bereichen. Anderseits handelte es sich um Wohngebiete mit dem Problem der erneuten Belastung für Anlieger. Beispiele aus anderen Kommunen zeigen zudem, dass eine Standortverlagerung in der Regel nur im Konsens aller Beteiligten erfolgreich umgesetzt werden konnte. Selbst in den Städten, wo sich dieser Konsens herstellen ließ, bildeten sich in kurzer Zeit erneut illegale bzw. unerwünschte Straßenstriche im Innenstadtbereich. Aus diesen Gründen kann die Arbeitsgruppe eine Verlagerung des Straßenstrichs außerhalb des innerstädtischen Bereiches derzeit nicht empfehlen.
C / II
Hannover / 28.04.2005