Drucksache Nr. 1127/2006:
Ausbau der Hildesheimer Straße (Am Eisenwerk bis Behnstraße) und
überplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 89 NGO

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Inhalt der Drucksache:

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1127/2006
3
 

Ausbau der Hildesheimer Straße (Am Eisenwerk bis Behnstraße) und
überplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 89 NGO

Antrag,

einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 300.000 € bei der u. g. HHM-Kontierung und

dem Baubeginn und der Mittelfreigabe - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes - für die Umgestaltung der Hildesheimer Straße im Abschnitt Am Eisenwerk bis Behnstraße (einschließlich der Anpassungen im Bereich Hildesheimer Straße 407) gemäß den Anlagen 1-3 - vorbehaltlich der Bewilligung der Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) - zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6650.002 – 950100
Bezeichnung: Landesstraßen / Hildesheimer Straße-Tiefbau

Ansatz 2006: 100.000 €
Überplanmäßige Mittelbereitstellung 2006: 300.000 €
Gesamtkosten 400.000 €

Die Deckung der überplanmäßig bereitgestellten Mittel
erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 2006: 300.000 €

bei der Haushaltsmanagementkontierung 6650.002 – 361000
Bezeichnung: Landesstraßen / Hildesheimer Straße- GVFG

Die Kosten für die Umgestaltung betragen ca. 400.000 €.
Im Vermögenshaushalt 2006 sind für die Maßnahme 100.000 € veranschlagt, zusätzlich besteht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € zu Lasten 2007.

Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wurde eine GVFG-Förderung von 75 Prozent des Gemeindeanteils der Gesamtkosten in Aussicht gestellt, soweit die Ausgaben bereits 2006 getätigt werden. Durch ein Vorziehen der Maßnahme mit einem Bauende noch in 2006 kann ein höhere Förderung anstelle von bisher 60 Prozent erreicht werden.

Bei entsprechendem Ratsbeschluss wird die Verwaltung die in der Mittelfristigen Finanzplanung für 2007 veranschlagten Baukosten im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2007 absetzen.


Die Mehrausgabe in 2006 ist unabweisbar, weil dadurch Winterbau und eine Beeinträchtigung des Messeverkehrs im Frühjahr 2007 vermieden werden könnte. Darüber hinaus könnte angesichts der knappen Finanzlage der Stadt eine Mehreinnahme in Höhe von ca. 60.000 € (GVFG 75% statt 60%) realisiert werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme besonders beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten300.000,00 €6650.002-361000Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt300.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung400.000,00 €6650.002-950100Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten17.000,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt400.000,00 € Ausgaben insgesamt17.000,00 € 
Finanzierungssaldo-100.000,00 € Überschuss / Zuschuss-17.000,00 € 
Haushaltsmanagementkontierung: 6650.002 – 950100
Bezeichnung: Landesstraßen / Hildesheimer Straße-Tiefbau

Ansatz 2006: 100.000 €
Überplanmäßige Mittelbereitstellung 2006: 300.000 €
Gesamtkosten 400.000 €

Die Deckung der überplanmäßig bereitgestellten Mittel
erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 2006: 300.000 €
bei der Haushaltsmanagementkontierung 6650.002 – 361000
Bezeichnung: Landesstraßen / Hildesheimer Straße- GVFG

Die Kosten für die Umgestaltung betragen ca. 400.000 €.
Im Vermögenshaushalt 2006 sind für die Maßnahme 100.000 € veranschlagt, zusätzlich besteht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € zu Lasten 2007.

Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wurde eine GVFG-Förderung von 75 Prozent des Gemeindeanteils der Gesamtkosten in Aussicht gestellt, soweit die Ausgaben bereits 2006 getätigt werden. Durch ein Vorziehen der Maßnahme mit einem Bauende noch in 2006 kann ein höhere Förderung anstelle von bisher 60 Prozent erreicht werden.

Begründung des Antrages



1. Ausgangslage

Die Hildesheimer Straße ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Landeshauptstadt Hannover. Die Ausbaustrecke hat eine wichtige Funktion für den Durchgangsverkehr als Verbindungsstraße mit einem DTV von ca. 10.266 Fahrzeugen / 24h für die Fahrtrichtung Norden und insgesamt ca. 22.486 Fahrzeugen / 24h im Abschnitt Behnstraße bis Am Eisenwerk. Die vorhandene Fahrbahn ist im Bereich der Baumaßnahme zurzeit nur einspurig befahrbar und ca. 3,50 m breit.

Dieser einspurige Abschnitt ist ein Engpass auf der Hildesheimer Straße, der sich insbesondere für den Verkehrsablauf im Knoten Hildesheimer Straße / Wilkenburger Straße / Behnstraße sehr negativ auswirkt. Im weiteren Verlauf ist die Hildesheimer Straße stadteinwärts durchgehend wenigstens zweispurig befahrbar. Verursacht wird dieser Engpass durch das Gebäude Hildesheimer Straße 409, das kürzlich von der Stadt erworben werden konnte und im Rahmen dieser Maßnahme abgerissen wird.

Die Seitenanlage (Ostseite) besteht aus einem 0,90 m breitem Sicherheitsstreifen, einem 1,00 m breiten Radweg und einem Gehweg der zwischen 1,50 m und 2,00 m breit ist.

Auf der Ausbaustrecke verkehrt die Buslinie 124 (Misburg/Waldfriedhof – Am Brabrinke) und parallel dazu fahren die Stadtbahnlinien 1 (Langenhagen – Sarstedt) und 2 (Alte Heide – Rethen).


2. Beschreibung des Vorhabens

Zur Beseitigung des Engpasses und zur Verbesserung des Verkehrsablaufes im hochbelasteten Knotenpunkt Hildesheimer Straße / Wilkenburger Straße / Behnstraße wird die Richtungsfahrbahn stadteinwärts zwischen Behnstraße und Am Eisenwerk auf eine Breite von 6,00 m aufgeweitet. Dieses entspricht der Fahrbahnbreite im weiteren Verlauf der Hildesheimer Straße und lässt einen 2-spurigen Verkehrsfluss zu.

Auch die Breiten der Rad- und Gehwege werden den heutigen Anforderungen angepasst und neu festgelegt. Der Radweg erhält zukünftig eine Breite von 1,60 m, und der Gehweg eine Breite von 2,15 m bis 3,10 m.


Wo die Breite des Straßenraumes dies zulässt, werden Längsparknischen angeordnet. Auch die Neupflanzung einzelner Straßenbäume ist vorgesehen.

Auch die Fahrleitungen der Stadtbahn, insbesondere die Abspannmasten müssen für die Einrichtung der zweiten Fahrspur angepasst bzw. versetzt werden. Das gleiche gilt für die Beleuchtung und Lichtsignalstandorte im Baubereich.

Im Bereich des Knotenpunktes Behnstraße / Hildesheimer Straße werden ausreichende Breiten für Fußgängeraufstellflächen vorgehalten, um zu einem späteren Zeitpunkt, wenn auch die Westseite dieses Abschnitts umgebaut wird, eine lichtsignalgeregelte Querung für Fußgänger über die Hildesheimer Straße einrichten zu können, ohne den geplanten Abschnitt erneut umbauen zu müssen. Die Westseite kann aufgrund der vorhandenen Bebauung derzeit noch nicht umgebaut werden.



Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 170 m.


3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner wesentlichen Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse. Durch die Behebung dieses Engpasses sollen Rückstaus und daraus resultierende Umweltbelastungen reduziert werden. Gleichzeitig wird durch die mit der Erneuerung der Fahrbahn verbundene Reduzierung des Verkehrslärms die Umfeldqualität verbessert.


4. Bauzeit / Bauablauf

Mit der Baumaßnahme soll ab September 2006 begonnen werden, die Bauzeit wird voraussichtlich 2 Monate betragen.
Der erforderliche Leitungsbau wird schon im Vorfeld durchgeführt.
66.2 
Hannover / 09.05.2006