Antrag Nr. 1111/2022:
Änderungsantrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Drucks. Nr. 0929/2022: E-Scooter im Stadtgebiet der LHH)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1111/2022 (Originalvorlage)
0929/2022 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Antragsteller(in):

Ratsherr Jens Böning

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Drucks. Nr. 0929/2022: E-Scooter im Stadtgebiet der LHH)

Antrag

Der Rat möge beschließen:
Der folgende Satz
„die festen Abstellflächen für E-Scooter sollen grundsätzlich auf PKW-Stellplätzen und nicht auf
Gehwegen ausgewiesen werden, ..."wird gestrichen.

Stattdessen wird folgende Passage eingefügt:


Um möglichst alle noch vorhandenen PKW-Stellplätze zu erhalten, sollen die zugewiesenen Abstellflächen für die E-Scooter der gewerblichen Anbieter an Punkten im Innenstadtbereich errichtet werden, welche NICHT als PKW-Parkplätze ausgewiesen sind.

Begründung

Viele Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Innenstadt sind nach wie vor auf ihr KfZ angewiesen und darauf, möglichst wohnungsnah einen Parkplatz zu finden. Eine „Umwandlung" von ohnehin schon zu wenigen PKW Stellplätzen in Abstellflächen für E-Scooter wäre daher der falsche Weg.

Als Beispiel, wie eine akzeptable Lösung aussehen könnte, seien hier die Leihfahrräder der Deutschen Bahn genannt: Diese werden auf Stellflächen direkt am Hauptbahnhof geparkt, die nicht als PKW-Stellplätze ausgewiesen sind.


Für die E-Scooter der gewerblichen Anbieter wären feste Stellplätze zum Beispiel in abgetrennten Bereichen von Fußgängerzonen denkbar oder z. B. auch an der Brüstung zur Nicki-de-Saint-Phalle-Passage in der Bahnhofstraße.