Antrag Nr. 0929/2022:
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion Die PARTEI & Volt zu E-Scooter im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0929/2022 (Originalvorlage)
1111/2022 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion Die PARTEI & Volt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion Die PARTEI & Volt zu E-Scooter im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, sofern keine anderweitige Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und den gewerblichen Anbietern von E-Scootern im Sinne dieses Antrages zustandekommen sollte,

1. die Sondernutzungssatzung in Bezug auf den gewerblichen Verleih von E-Scootern zu erweitern und den Anbietern feste Abstellflächen für E-Scooter zuzuweisen. Das freie Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum soll mit Inkrafttreten der erweiterten Sondernutzungssatzung für den gewerblichen Verleih untersagt werden.

Die Änderung der Sondernutzungssatzung ist den Ratsgremien vor Beginn der Sommerpause 2022 zur Entscheidung vorzulegen.

2. dezernatsübergreifend, in Anlehnung an die „Strategie zum Umgang mit E-Scooter Sharing“ der Landeshauptstadt Düsseldorf und in Abstimmung mit den Anbietern ein umfassendes Konzept für die Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet zu erarbeiten. Dabei sollen vor allem folgende Kriterien geprüft werden:

  • Definition einer zulässigen Höchstmenge an Leih-Scootern aller Anbieter im Stadtgebiet,
  • mögliche Höhe einer Gebühr für zugewiesene Abstellflächen für Anbieter*innen (siehe 1.),
  • am Beispiel von Düsseldorf ein Zonen-Modell für die Stadt umzusetzen,
  • die festen Abstellflächen für E-Scooter sollen grundsätzlich auf PKW-Stellplätzen und nicht auf Gehwegen ausgewiesen werden,
  • die Anpassung der Geschwindigkeit von E-Scootern im Bereich der Innenstadt,
  • eine Kostenbeteiligung der Anbieter an Maßnahmen zum Schutz der Grün- und Gewässerflächen gegen Verschmutzungen im Zusammenhang mit E-Scootern.

Das Konzept ist den Ratsgremien bis zum Ende des Jahres 2022 vorzulegen.

3. die Initiative des Deutschen Städtetages zu unterstützen und beim Bundesverkehrsministerium auf eine Anpassung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung und der Straßenverkehrsordnung zu drängen.

Begründung


Im Jahr 2019 wurden E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung zugelassen. Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeug-Satzung am 15. Juni 2019 kam es immer öfter zu Beschwerden aus der Bevölkerung, dass E-Scooter aller Anbieter widerrechtlich und verkehrsgefährdend abgestellt werden. Vor allem Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit einer Sehbehinderung oder im fortgeschrittenen Alter haben immer wieder Probleme mit auf Bürgersteigen liegenden oder abgestellten E-Scootern.

Osnabrück hat diese Problematik bereits früh erkannt und regelt den gewerblichen Verleih von E-Scootern von Beginn an durch die Sondernutzungssatzung. Am 20.11.2020 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster, dass Bike-Sharing und der Verleih von E-Scootern in der Sondernutzungssatzung der Kommunen geregelt werden kann (Az. 11 B 1459/20). Das OVG NRW verweist vor allem darauf, dass es sich beim Prinzip des Free-Floating nicht um reines Parken handelt, sondern dass es ein Vertragsangebot für potenzielle Mieter darstellt. Dementsprechend sei das Geschäftsmodell eine gewerbliche und keine verkehrliche Nutzung des öffentlichen Straßenraums.

Schließlich unterstützt der Rat der Landeshauptstadt Hannover ausdrücklich die Initiative des Deutschen Städtetages nach einer Regelung der Bestimmungen für den gewerblichen Verleih von E-Scootern. Um den neuen Herausforderungen durch E-Scooter gerecht werden zu können, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Straßenverkehrsordnung im Sinne der Vorschläge des Deutschen Städtetages zeitnah anzupassen.