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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee"
Feststellungsbeschluss
Antrag,
die 238. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2215 / 2017 - Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Mit dem 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Wohnquartiers und damit die Nachnutzung einer seit 1994 ungenutzten Brachfläche geschaffen werden.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.01.2018 beschlossene Entwurf der 238. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 08.02.2018 bis 09.03.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im gleichen Zeitraum statt. Mit gleichem Schreiben wurden diese über die öffentliche Auslegung unterrichtet.
Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Aus dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegen keine Stellungnahmen vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die nach wie vor gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 238. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 238. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15
Hannover / 23.04.2018