Drucksache Nr. 0993/2022:
Förderrichtlinie für das WIR 2.0-Förderprogramm und Zusammensetzung des WIR 2.0-Kuratoriums

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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In den Verwaltungsausschuss
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0993/2022
2
 

Förderrichtlinie für das WIR 2.0-Förderprogramm und Zusammensetzung des WIR 2.0-Kuratoriums

Antrag,

der in der Anlage 1 beigefügten Förderrichtlinie für das neu eingerichtete WIR 2.0-Förderprogramm und der in Anlage 2 dargelegten Zusammensetzung des neu zu berufenden WIR 2.0-Kuratoriums zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In der Förderrichtlinie wird explizit auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Bezug genommen. Bei der Besetzung des Kuratoriums wird eine gleichmäßige Berücksichtigung aller Geschlechter angestrebt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach Beschluss des Grundsatzpapiers „WIR sind Hannover – Zusammenleben in der Stadt. Strategien für Migration und Teilhabe“ am 25.2.2021 in der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Hannover wurde mittlerweile der zugehörige Ziel- und Maßnahmenkatalog fertiggestellt. Zwei wichtige Instrumente zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen sind das WIR 2.0-Förderprogramm und das WIR 2.0-Kuratorium. Ersteres bündelt die bereits vorhandenen Fördertöpfe im Themenfeld Migration und Teilhabe und baut sie aus, letzteres stellt das im oben genannten Grundsatzpapier „WIR sind Hannover“ bereits angekündigte „Begleitgremium“ für die Umsetzungsphase des WIR 2.0 dar.
Mit der Annahme der vorliegenden Beschlussdrucksache gehen die beiden älteren Fördertöpfe „Gesellschaftsfonds Zusammenleben“ und „Integrationsfonds“ im WIR 2.0-Förderprogramm auf, das als einheitliches, neues Förderinstrument an ihre Stelle tritt. Anders als bei den Vorgängern fußt das WIR 2.0-Förderprogramm auf einem Maßnahmenkatalog, der die zu fördernden Maßnahmen inhaltlich umreißt. Förderanträge müssen sich folglich konkret auf Maßnahmen beziehen, die im Ziel- und Maßnahmenkatalog enthalten sind, um förderfähig zu sein. Davon ausgenommen sind Kleinprojekte bis 5.000 € Fördervolumen, sie müssen sich allerdings ebenfalls auf die Ziele beziehen, die im Ziel- und Maßnahmenkatalog aufgeführt sind, um förderfähig zu sein. Die Förderrichtlinie regelt die weiterer Voraussetzungen für eine Förderung und die Verteilung der Mittel zwischen den einzelnen Förderbereichen.
Da mit der Fertigstellung des WIR 2.0-Ziel- und Maßnahmenkatalogs das Mandat der WIR 2.0-Lenkungsgruppe endet, wird an deren Stelle das WIR 2.0-Kuratorium als neues, dauerhaftes Gremium eingesetzt. In diesem Kuratorium kommen 26 Expert*innen und Vertreter*innen von relevanten Einrichtungen aus Verwaltung und Stadtgesellschaft zusammen, um die fünfjährige Umsetzungsphase des WIR 2.0 zu begleiten und an der permanenten Verbesserung dieses Prozesses zu arbeiten. Mit der vorliegenden Beschlussdrucksache fließen die Erfahrungen aus der zweijährigen Erstellungsphase des WIR 2.0 in die Zusammensetzung des neuen Gremiums ein.
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Hannover / 13.04.2022