Drucksache Nr. 0978/2011:
Hannover-Aktiv-Pass

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0978/2011 (Originalvorlage)
1048/2011 (Zusatzantrag)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Schulausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Sportausschuss
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0978/2011
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Hannover-Aktiv-Pass

Antrag, zu beschließen:

Der Hannover-Aktiv-Pass wird nach den zurzeit geltenden Regelungen über den 1.9.2011 hinaus - zunächst bis zum 31.08.12 - unverändert fortgeführt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die durch den Hannover-Aktiv-Pass ermöglichten Vergünstigungen können in gleicher Weise von Frauen und Männern/Mädchen und Jungen in Anspruch genommen werden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 35102
Hannover-Aktiv-Pass
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 400.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -400.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -400.000,00 €

Begründung des Antrages

Den Hannover-Aktiv-Pass erhalten z.Z. folgende Berechtigte:
· Empfänger/-innen von lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (auch innerhalb von Einrichtungen) nach SGB XII;
· Empfänger/-innen von lfd. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II;

· Minderjährige Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung), die keine dieser
Leistungen erhalten, weil ihr individuelles Einkommen ihren individuellen
Regelbedarf übersteigt;

· Empfänger/-innen laufender Hilfen nach SGB XII, die nicht gleichzeitig Hilfe zum
Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII erhalten (z.B. laufende Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe);

· Asylbewerber/-innen, die lfd. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten;
· Empfänger/-innen laufender ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz („Kriegsopferfürsorge“).

Der Hannover-Aktiv-Pass berechtigt in zahlreichen Einrichtungen zu Ermäßigungen, dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. (Eine umfassende Darstellung enthält die Web-Seite www.HannoverAktivPass.de im Portal hannover.de)

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 ist dem Bundesgesetzgeber aufgegeben worden, die Regelbedarfe nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und dem SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung) verfassungskonform neu zu bemessen. Einen besonderen Stellenwert hat das Gericht den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen beigemessen. Diesen Auftrag hat der Bund durch das sog. „Bildungs- und Teilhabepaket“ umgesetzt, das aber nicht nur die Kinder und Jugendlichen in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII erfasst. Vielmehr erhalten Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ durch eine Änderung im Bundeskindergeldgesetz auch Personen für ein Kind, wenn sie für das Kind Kinderzuschlag erhalten oder im Falle der Bewilligung von Wohngeld sie und das Kind zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket stehen Kindern und Jugendlichen neue Teilhabeleistungen zu, die sich in folgenden Bereichen mit den Möglichkeiten des Hannover-Aktiv-Passes überschneiden (u.a. § 28 VII SGB II):
· Mitgliedsbeiträge zu Sportvereinen
· Unterricht in künstlerischen Fächern
· Teilnahme an Freizeiten

Die Höhe dieser Leistungen ist auf insgesamt 10 Euro mtl. für alle Teilhabeleistungen dieser Art begrenzt.

Die Sozialleistungsgesetze sehen für die vorgenannten neuen Leistungen des Teilhabepaketes zwingend einen individuellen Antrag bei den zuständigen Stellen vor. Gesetzlich zuständig ist die Region Hannover. Für Arbeitslose und deren berechtigte Kinder bearbeitet das Job-Center solche Anträge, der Fachbereich Soziales der Stadt für die durch Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützten Kinder.
Der Hannover-Aktiv-Pass hat sich inzwischen in Hannover als Marke etabliert und wird vor allem von Kindern und Jugendlichen stark in Anspruch genommen. Besonders das schlanke Verfahren (kein Antrag, automatisierter Versand, einfache Abrechnung der den Pass akzeptierenden Institutionen) trägt hierzu bei. Er war und ist als freiwillige soziale Leistung der Stadt in der Öffentlichkeit positiv aufgenommen worden und konnte in vielen Fällen mit dazu beitragen, die Lebensumstände einkommensarmer Familien, Alleinerziehender und Einzelpersonen sowie vieler Kinder und Jugendlicher ein wenig zu verbessern.
Angesichts der aktuell bei der Einführung des gesetzlichen Bildungs- und Teilhabepaketes festzustellenden Verunsicherung der Begünstigten – ausgedrückt in extrem niedrigen Nachfrageraten – erscheint es unter dem Gesichtspunkt der Teilhabeförderung junger Menschen jedenfalls zurzeit nicht opportun, den Aktiv-Pass auf diese Weise zu modifizieren.
Mit Drucksache 1583/2010 hatte der Verwaltungsausschuss im Übrigen die Verwaltung beauftragt, insgesamt drei Modifikationen – ohne Ausweitung des Mittelansatzes – beim Hannover-Aktiv-Pass vorzunehmen.

Hierzu wird zum Sachstand wie folgt berichtet:
1. Ausweitung des Teilnehmerkreises:
Wie bereits oben dargestellt, sind die Kinder von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz wie auch Kinder von Eltern, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, in die Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes eingeschlossen.
Der Beschluss des Verwaltungsausschusses fordert die Verwaltung auf, sich an den hierzu auf der Bundesebene gefassten Beschlüssen zu orientieren. Diese haben sich mit Leistungen für erwachsene Leistungsempfänger nicht beschäftigt.

Da ohne Einbezug in das Antragsverfahren zurzeit Erstattungen seitens des zuständigen Trägers Region Hannover nicht erfolgen, erscheint es im Hinblick auf die zusätzlich entstehenden Kosten und auf die neu eingeführten Teilhabeleistungen weder möglich noch sinnvoll, den Berechtigtenkreis des HAP ohne ergänzende Haushaltsspielräume auszuweiten. Vielmehr sollten zunächst grundsätzlich die sich für die Stadt ergebenden finanziellen Auswirkungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie die entsprechende Inanspruchnahme innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (siehe oben) abgewartet werden.

2. Wie vom Verwaltungsausschuss gewünscht, werden innerhalb der Kostenerstattungsmöglichkeiten des Hannover-Aktiv-Passes Leistungen für verschiedene Träger, die „Deutsch als Fremdsprache“ anbieten, in Höhe von 50.000 Euro kontingentiert.
3. Die Verbandsbeiträge für Kinder und Jugendliche, die sich in Jugendverbänden engagieren, werden ab dem 1.1.2011 analog zu den Vereinsbeiträgen für die Sportvereine im Rahmen des Hannover-Aktiv-Passes übernommen.
50 /50.5
Hannover / 06.05.2011