Antrag Nr. 0896/2012:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0149/2012 (Änderung der Sondernutzungssatzung)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0896/2012 (Originalvorlage)
0149/2012 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0149/2012 (Änderung der Sondernutzungssatzung)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag,
die Änderung der Sondernutzungssatzung nebst der Anlagen III zu beschließen und in der Sondernutzungssatzung zu regeln, dass der ambulante Handel (Pingeln) am Maschsee grundsätzlich wieder gestattet wird. Ausgenommen sind große Veranstaltungen, die durch mehr als 1.000 Besucher gekennzeichnet sind (z.B. Maschseefest).

Begründung:

Das so genannte Pingeln ist seit dem 01.01.2012 am Maschsee nicht mehr gestattet. In den vergangenen Wochen wurde mehrfach in der Presse berichtet, dass mobile Verkäufer sich über das Vorgehen der Stadt bzgl. des ambulanten Handels am Maschsee beschwert haben. Durch die angestrebte Änderung der Sondernutzungssatzung, bietet sich die Möglichkeit, die Satzung so anzupassen, dass der ambulante Handel unter der Maßgabe der wertigen Präsentation der feilgebotenen Waren am Maschsee grundsätzlich wieder gestattet wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Feste, die durch mehr als 1.000 Besucher gekennzeichnet sind (z.B. Maschseefest). Zu den Zeiten dieser Veranstaltungen ist das Pingeln am Maschsee zu untersagen.

Jens Seidel
Vorsitzender