Drucksache Nr. 0664/2018:
Trägerschaft und Förderung der Kindertagesstätte "Bergfeldstraße"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0664/2018
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Trägerschaft und Förderung der Kindertagesstätte "Bergfeldstraße"

Antrag,

zu beschließen,
  • die 5-gruppige Kindertagesstätte in der Bergfeldstraße in 30459 Hannover-Wettbergen mit 2 Krippengruppen (30 Kinder, Ganztagsbetreuung), 2 Kindergartengruppen (50 Kinder, Ganztagsbetreuung - darin ist die bereits bestehende Kindergartengruppe aus der Kita Levester Straße enthalten) und eine altersübergreifende Gruppe (5 x Krippe und 15 x Kiga, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. (AWO) zu führen


und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens nach Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf Grundlage der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten (BKE) für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der freien Wohlfahrtspflege zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 493.900,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -493.900,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -493.900,00 €

Einrichtungskosten in Höhe von 78.500,00 € wurden bereits mit der vertraulichen Drucksache Nummer 2140/2016 beschlossen und bereitgestellt.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens wird in der Bergfeldstraße 34 in 30459 Hannover-Wettbergen eine 5-gruppige Kindertagesstätte neu errichtet. Hier entstehen 2 Krippengruppen (30 Kinder), 2 Kindergartengruppen (50 Kinder) und eine altersübergreifende Gruppe (5 x Krippe und 15 x Kindergarten) in Ganztagsbetreuung.
Der Neubau verfügt über ein entsprechend ausreichendes, angrenzendes Außengelände.
Die AWO-Kindertagesstätte in der Levester Straße wurde vor einigen Jahren um eine mobile Raumeinheit für die Betreuung von 20 Kindergartenkindern erweitert. Da an diesem Standort baurechtliche Abstandsregelungen nicht eingehalten werden konnten, wurde unter Ausschöpfung des gesamten Ermessensspielraums die Baugenehmigung stets nur mit der Maßgabe verlängert, dass diese Gruppe in den Neubau in der Bergfeldstraße überführt wird und die mobile Raumeinheit damit aufgegeben wird (siehe hierzu auch DS 1160/2014).
Die AWO hat ausdrücklich ihr Interesse an der Trägerübernahme für die Bergfeldstraße bekundet. Dies hat den Vorteil, dass nicht nur die Gruppe mit den bereits betreuten Kindern, sondern auch das dazugehörige Personal in die neue Einrichtung verlagert werden kann.
Im Stadtbezirk Ricklingen besteht eine große Nachfrage nach Krippen- und Kindergartenplätzen. Diesem Bedarf wird durch die vorgesehene Gruppenstruktur Rechnung getragen.
Das Platzangebot trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium - Landesschulbehörde - in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 19.03.2018