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Mandatsverlust von Ratsfrau Christine Ranke-Heck
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von
Ratsfrau Christine Ranke-Heck vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Christine Ranke-Heck hat am 28. Januar 2020 schriftlich erklärt, dass sie auf ihr Ratsmandat zum 29.02.2020 verzichtet.
Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / 03.03.2020