Drucksache Nr. 0566/2017 N1:
Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0566/2017 N1
3
 
Neufassung aufgrund der Erweiterung der Beratungsfolge

Straßenumbenennung in den Stadtteilen Herrenhausen und Nordstadt

Antrag,

dem Antrag des Stadtbezirksrates Nord (Drucksache Nr. 15-0241/2016, s. Anlage 1) sowie dem Antrag des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken (Drucksache Nr. 15-0915/2016, s. Anlage 2) nicht zu folgen, da die unterschiedlichen Verfahrensansätze nicht miteinander in Einklang zu bringen sind.

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover möge daher beschließen, dass das Verfahren zur Umbenennung des Franziusweges mit folgender Anliegerbeteiligung eingeleitet wird.
Alle beteiligten Anliegerinnen und Anlieger werden schriftlich über die Gründe der beabsichtigten Umbenennung informiert und erhalten die drei folgenden Namensvorschläge als neuen Straßennamen zur Auswahl:

1. Monika-Müller-Weg
2. Iris-Runge-Weg
3. Maria-Goeppert-Weg

Ebenso können die Anliegerinnen und Anlieger eigene Vorschläge nennen.


Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient vor allem der Orientierung innerhalb der Stadt. Damit wird ein zweifelsfreies Auffinden, insbesondere in Notsituationen, sichergestellt. Straßenbenennungen sind daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen dienlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 6 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Beirat für die wissenschaftliche Betrachtung namensgebender Persönlichkeiten hat die Umbenennung des Franziusweges (Übersichtskarte siehe Anlage 3) empfohlen, da der Namensgeber Otto Franzius aktiv am Unrechtssystem des Nationalsozialismus mitwirkte. Da sich der Weg in unterschiedlichen Stadtbezirken befindet - Herrenhausen-Stöcken und Nord - obliegt die Entscheidung über eine Namensänderung dem Rat der Landeshauptstadt Hannover.

In seiner Sitzung vom 07.03.2016 hat der Stadtbezirksrat Nord mehrheitlich beschlossen, mit den Anliegerinnen und Anliegern des Franziusweges eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durchzuführen. Das Ziel hierbei ist es, die Umbenennung des Weges herbeizuführen und einen neuen Straßennamen zu ermitteln. Demgegenüber steht ein am 04.05.2016 beschlossener, anderslautender Antrag des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken, der eine ergebnisoffene Befragung der Anliegerinnen und Anlieger vorsieht, um die Positionen der dort Wohnenden zu einer möglichen Umbenennung abzufragen.

Diese beiden unterschiedlichen Verfahrensansätze der beteiligten Stadtbezirksräte sind in ihrer Zielsetzung nicht miteinander in Einklang zu bringen.

Das allgemeine Verwaltungsverfahren zur Straßenumbenennung umfasst eine Beteiligung der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger (Eigentümer, Mieter bzw. Pächter und Nutzer in gleichem Maße) nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Nach dem Beschluss über die Einleitung eines Umbenennungsverfahrens, erfolgt die schriftliche Information und Anhörung der Anliegerinnen und Anlieger. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens kann den Betroffenen eine Auswahl von Namensvorschlägen angeboten werden. Auch können eigene Namensvorschläge eingebracht werden, die dann in das weitere Verfahren eingebunden werden.

Auf die Anhörung folgt die Auswertung der Rückmeldungen. Dieses Ergebnis wird in Form einer empfehlenden Beschlussdrucksache dem Rat, nach erneuter Beteiligung der Bezirksräte, des Bauausschusses sowie des Verwaltungsausschusses, zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss an diese Entscheidung erhalten die Anliegerinnen und Anlieger einen Bescheid über den Wechsel ihrer jeweiligen Adresse oder alternativ ein Informationsschreiben zur Beibehaltung der bisherigen Gegebenheiten.

Bei der Auswahl eines neuen Straßennamens ist der Rat an die von ihm beschlossenen Grundsätze zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen gebunden.

Dementsprechend erfolgen die genannten Namensvorschläge nach Frauen.

Monika Müller, geboren 05.01.1950 in Halle, verstorben 14.08.2011 in Hannover. Die promovierte Sozialpsychologin war an den sozialwissenschaftlichen Instituten der Leibniz Universität beschäftigt. Sie engagierte sich über viele Jahre in der Kommunalpolitik und gehörte von 2001 bis 2006 für die SPD dem Rat der Stadt Hannover an. Sie förderte Kulturprojekte insbesondere im Norden Hannovers und engagierte sich in der Sozial-, Jugend- und Sportpolitik.
(Quellen: Hannoversche Geschichtsblätter, Die Frauen im Rat der LHH | HAZ v. 20.08.2011)

Iris Anna Runge, geboren am 1. Juni 1888 in Hannover, gestorben am 27. Januar 1966 in Ulm. Die promovierte Physikochemikerin arbeitete ab 1923 als Physikerin im Versuchslaboratorium der OSRAM GmbH, Berlin, in der Glühlampen-, später in der Radioröhrenabteilung, die 1939 an die Firma Telefunken überging. Herausragende Ergebnisse erzielte sie auf dem Gebiet der Grundlagen des Farbensehens. Nach dem Krieg arbeitete sie als Dozentin und Assistentin am Institut für theoretische Physik der Humboldt-Universität Berlin. 1950 wurde sie dort Professorin für Physik.
(Quelle: Broschüre „Bedeutende Frauen“| deutsche-biographie.de)

Maria Goeppert, verheiratete Goeppert-Mayer, geboren am 28.06.1906 in Kattowitz, verstorben am 20.03.1972 in San Diego/Kalifornien, ist in Göttingen aufgewachsen. Nach dem Besuch einer privaten Schule, legte sie 1923 an einer Knabenschule in Hannover als Externe ihr Abitur ab. Anschließend studierte sie in Göttingen Mathematik und Physik. Hier lernte Maria Goeppert den Amerikaner Joseph Mayer kennen, der Chemie studierte. Sie heirateten im Januar 1930, im Februar 1930 schrieb Marie Goeppert-Mayer ihre Dissertation, eine theoretische Behandlung von "Doppel-Photon-Prozessen" und im März 1930 ging sie mit ihrem Mann nach Baltimore/USA. 1939 zogen beide nach New York. Maria erhielt eine halbe Stelle als naturwissenschaftliche Lehrkraft am Sarah Lawrence College. 1946 zog das Ehepaar nach Chicago um, er bekam eine feste Stelle, sie wurde Institutsmitglied ohne Bezahlung, erhielt jedoch einen Professorentitel. Maria forschte in der theoretischen Physik auf dem Gebiet der Atomkerne. Aufgrund dieser Arbeiten erschien 1950 im "Physical Review" der Artikel "Kernkonfiguration nach dem Spin-Bahn-Kopplungsmodell". Der Heidelberger Hans Jensen kam kurz zuvor zu den gleichen Ergebnissen. Beide erhielten für ihre "Entdeckungen zur Schalenstruktur des Kerns" 1963 den Nobelpreis für Physik.
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Hannover / 24.03.2017