Drucksache Nr. 0510/2019 N1:
Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tours-Straße.

Eine Neufassung der Drucksache ist erforderlich, um die Inhalte der beschlossenen Anträge zur Drucksache 0510/2019 (Änderungsantrag Nr. 15-0947/2019 aus dem Stadtbezirksrat Mitte und Antrag Nr. 1816/2019 (Heranziehungsbeschluss) aus der Ratsversammlung) aufnehmen zu können.

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 19.09.2019: Verwaltungsausschuss: 5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 26.09.2019: Ratsversammlung: 35 Stimmen dafür, 24 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0510/2019 N1
4
 

Ausbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schillstraße sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tours-Straße.

Eine Neufassung der Drucksache ist erforderlich, um die Inhalte der beschlossenen Anträge zur Drucksache 0510/2019 (Änderungsantrag Nr. 15-0947/2019 aus dem Stadtbezirksrat Mitte und Antrag Nr. 1816/2019 (Heranziehungsbeschluss) aus der Ratsversammlung) aufnehmen zu können.

Antrag,


1. dem Umbau des westlichen Theodor-Heuss-Platzes zwischen Zeppelinstraße und Schackstraße, sowie der nördlichen Nebenanlage in der Schillstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Mars-la-Tours-Straße wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.050.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.






Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101100

Bezeichnung Gemeindestraßen, Theodor-Heuss-Platz

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2020 und 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021. Zum Teil werden Mehrauszahlungen durch bisher nicht eingeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 350.000 € gedeckt. Die weiteren 250.000 € müssen in 2021 zusätzlich veranschlagt werde.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101100
Gemeindestraßen, Theodor-Heuss-Platz
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €350,000.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €1,050,000.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit (€700,000.00)
€0.00

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €8,750.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €42,853.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €26,250.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €10,500.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€28,000.00)
Außerordentliche Aufwendungen €82,407.00
Saldo außerordentliches Ergebnis (€39,554.00)
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€67,554.00)
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) i.H.v. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.


Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 22.500 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.


Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Im Zusammenhang mit dem geplanten barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Hannover Congress Zentrum (HCC) und den damit verbundenen baulichen Maßnahmen zur Umgestaltung der Verkehrsflächen im gesamten Platzbereich sind im Sinne des Gesamtkonzeptes zur denkmalgerechten Platzgestaltung auch Maßnahmen am westlichen Platzrand bis in die Schillstraße hinein erforderlich, die durch die LHH zu tragen sind.

Der Lageplan zum Gesamtkonzept ist in Anlage 3 dargestellt. Hier ergeben sich im Vergleich zu dem mit Drucksache 2836/2017 bereits vorgelegten Konzept aufgrund des im Beratungsverlauf in den Ratsgremien beschlossenen Änderungsantrags (Drucksache 0480/2018) einige planerische Veränderungen.

So war der äußere Fahrbahnrand der östlichen Fahrbahn deutlich näher an die vorhandene Baumreihe heran zu verschieben, um die geforderte Beibehaltung der Fahrbahnbreite erreichen zu können. Die Standsicherheit der vorhandenen Baumreihe ist durch diesen Eingriff in den Wurzelbereich allerdings nicht mehr gegeben, so dass diese nicht gehalten werden können. Auf der westlichen Platzseite ist die Vitalität der bestehenden Baumreihe bereits heute sehr eingeschränkt. Einige Bäume in dieser Reihe sind bereits entfernt worden, für andere wäre dieses in naher Zukunft notwendig.

Unter Berücksichtigung denkmalfachlicher Belange ist die symmetrische Platzgestaltung ein wesentliches Element. Aufgrund der notwendigen Baumfällungen auf der östlichen Seite des Platzbereichs sowie der schwierigen bestehenden Standortbedingungen auf der westlichen Seite wird der Ersatz beider Baumreihen vorgesehen.

Die Oberflächen der Geh- und Radwege entlang der vorhandenen Platzränder bestehen heute aus einer wassergebundenen Decke. Unebenheiten und Baumwurzeln haben in der Vergangenheit für eine schlechte Begehbarkeit und abschnittsweise Pfützenbildungen bei Regenfällen gesorgt. Außerdem erfüllt dieser Bereich ebenso wie die vorhandenen Bushaltestellen nicht die heutigen Anforderungen der Barrierefreiheit.

Für den Ausbau sämtlicher Verkehrsflächen um den Theodor-Heuss-Platz sind formal betrachtet zwei verschiedene Baumaßnahmen erforderlich (Kostenteilungsplan Anlage 4). Die Federführung für die Koordinierung beider Baumaßnahmen wird durch die Infra übernommen.

2. Beschreibung der Maßnahme

Die bestehende westliche Fahrbahn erhält eine neue Randeinfassung mit Hochbord und Gosse. In Fahrbahnmitte wird die Oberflächenbefestigung saniert, Binder- und Deckschichten werden abgefräst und wieder erneuert.

Für den Ausbau der westlichen Nebenanlage wird eine neue Aufteilung geplant. Den Symmetrieanforderungen folgend wird, wie auf der Ostseite, angrenzend an den Hochbord ein neuer Grünstreifen mit einer Breite von 3,50 m angelegt. Um die bestehenden Standortbedingungen der geplanten Neuanpflanzungen von Bäumen zu verbessern, wird im gesamten Grünstreifen das vorhandene Bodenmaterial zu Gunsten von Pflanzgranulat ausgetauscht.


Angrenzend an den Grünstreifen erfolgt die Radwegführung mit einer Regelbreite von 2,00 m (incl. Randeinfassung). Die Oberflächenbefestigung erfolgt in der Standardform „Hannover“ mit Betonrechteckpflaster ohne Fase (20/10/6 cm, anthrazit) zuzüglich der beidseitigen roten Klinkereinfassungen.

Direkt anschließend bis zur Grundstücksgrenze erfolgt die Gehwegbefestigung in barrierefreier Ausführung mit hellgrauen Betonplatten (40/40 cm).

Im Abschnitt der Schillstraße werden im Bereich des geplanten Baumstreifens zusätzlich 8 Stellplätze eingeplant (davon 2 Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen).

Im Abschnitt der Schillstraße werden im Verlauf des geplanten Baumstreifens zwei Stellplätze für Menschen mit Behinderung angelegt, um ein zusätzliches Angebot in räumlicher Nähe zu den künftig barrierefrei ausgestatteten Überquerungsstellen und damit auch zum Haupteingang des Kuppelsaals realisieren zu können. Darüber hinaus werden im weiteren Verlauf des Baumstreifens zahlreiche Fahrradbügel angeordnet, um auch hier das bestehende Angebot im Umfeld des HCC/Kuppelsaals und im Nahbereich der Bushaltestelle zu ergänzen.

Am nordwestlichen Platzrand (südlich Zeppelinstraße) sowie am südwestlichen Platzrand (nördlich Schillstraße) werden Lichtsignalanlagen angeordnet, um die Wegeverbindungen zwischen der Platzmitte und der ausgebauten Nebenanlage sowie der Bushaltestelle zu sichern und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Durch die neue Lichtsignalanlage nördlich der Schillstraße wird zudem die Sicherung des Radverkehrs, der von der westlichen Nebenanlage auf die Fahrbahn in Richtung Clausewitzstraße fährt, ermöglicht.

Vor der südwestlichen Lichtsignalanlage wird eine barrierefreie Bushaltestelle realisiert. Das heute im Bereich der Platzmitte vorhandene Wartehäuschen wird demontiert und angrenzend an den Gehweg auf Höhe der neuen Bushaltestelle neu aufgebaut. Das Wartehäuschen war Anfang der 90er Jahre durch den Architekten und Maler Oscar Tusquets Blanca als Teil des Projekt BUSSTOPS im Rahmen der "Kunst im öffentlichen Raum"-Kampagne der Stadt Hannover konzipiert worden.

Der Lageplan zu den städtischen Maßnahmen ist in der Anlage 1, ein Querschnitt des gesamten Platzbereiches in der Anlage 2 dargestellt.

3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine wesentlichen zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die erstmaligen Baumpflanzungen in der Schillstraße tragen dazu bei, das örtliche Mikroklima nachhaltig zu verbessern. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.






4. Bauzeit / Bauablauf

Vorbereitende Bauarbeiten, insbesondere Leitungsverlegungen und Schutzmaßnahmen an vorhandenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen für das Gesamtprojekt sollen bereits im Jahr Herbst 2019 erfolgen. Sobald der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Hochbahnsteiges vorliegt, können die Bauarbeiten auf der östlichen Seite beginnen. In Abhängigkeit der erforderlichen Verkehrsführung während des Ausbaues, erfolgt der Ausbau der westlichen Seite nach Fertigstellung der östlichen Seite. Geplant ist der Beginn in 2020 und die Fertigstellung im Sommer 2021.
66.1 
Hannover / Sep 10, 2019