Drucksache Nr. 0447/2014:

Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den VfV von 1887 Hainholz

Inhalt der Drucksache:

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0447/2014
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Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den VfV von 1887 Hainholz

Antrag,


1. die Zuwendung an den VfV von 1887 Hainholz e.V. für die Sanierung und Erweiterung seines Vereinshauses an der Voltmerstraße von 800.000 € um 410.000 € auf 1.210.000 € zu erhöhen und

2. einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 117 NKomVG in Höhe von 410.000 € im Teilfinanzhaushalt 52, Investitionsmaßnahme "Sportanlage Hainholz" bei der Kostenart 78180000 (Zuwendungen für Investitionstätigkeit) zuzustimmen. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsresten des Teilfinanzhaushaltes 52.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden bei der Maßnahme berücksichtigt. Für die weiblichen Mitglieder des Vereins wird erstmals im Vereinshaus an der Voltmerstraße ein separater Umkleide- und Duschbereich geschaffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.42101.001
Sportanlage VfV Hainholz
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 410.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -410.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101
Sportförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 4.510,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 10.250,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -14.760,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -14.760,00 €

Begründung des Antrages


Mit den Beschlussdrucksachen Nr. 2336/2010 und Nr. 1827/2011 wurden dem VfV von 1887 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 800.000 € für die Sanierung und Erweiterung seines Vereinshauses bewilligt. Grundlage für die Bewilligungen waren Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von 1.260.000 €. Im Verlaufe der Baumaßnahme erhöhten sich die Gesamtkosten der Maßnahme. Zurzeit geht der Verein von Gesamtkosten in Höhe von 1.670.000 € aus. Diese Kostensteigerung hat im Wesentlichen folgende Gründe:

1. Erforderliche Neuausschreibung von Gewerken nach Insolvenz einer Baufirma
2. Erhöhte Sicherheitsanforderungen aufgrund wiederholter Einbrüche und einer Brandstiftung
3. Mehrkosten aufgrund des Einbaus einer Holzpelletheizung inkl. Installation einer Solarthermieanlage
4. Berücksichtigung von Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung
5. Mehrkosten Wärmedämmung Fassade wegen Umplanung und Schäden Sockelbereich
6. Einbau einer Lüftungsanlage aus Gründen der Nachhaltigkeit


Eine detaillierte Kostenaufstellung mit entsprechenden Erläuterungen ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Aufgrund der neuen Kostensituation ergibt sich folgender Finanzierungsplan für die Maßnahme:

1. Eigenanteil Verein 250.390 €
2. Zuschuss Stadtsportbund/Landessportbund 145.000 €
3. Zuschuss Region Hannover 47.500 €
4. Zuschuss ProKlima 17.110 €
5. Zuwendung Stadt 1.210.000 €
insgesamt 1.670.000 €
Die überplanmäßige Auszahlung ist sachlich und zeitlich unabweisbar, da andernfalls die Baumaßnahme vom Verein nicht abgeschlossen werden kann. Die Deckung ist gewährleistet. Eine Erhöhung des Eigenteils kann durch den Verein nicht geleistet werden.
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Hannover / 24.02.2014