Antrag Nr. 0399/2015:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2787/2014 (Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover und Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0399/2015 (Originalvorlage)
2787/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2787/2014 (Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover und Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover)

Antrag:

Die Anlage 2 zur DS 2787/2014 wird wie folgt geändert:

Unter Absatz II:
a) §1 Abs. 1 Nr. 9:
„Gerätewartin/Gerätewart 90 €“
b) §1 Abs.1 letzter Satz:
Die Stellvertretungen der Nummern 1, 2, 3 und 5 erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 von 100 der jeweils zu vertretenden Funktion, die Stellvertretung zu Nummer 8 (Ortsbrandmeisterin/Ortsbrandmeister) erhält 90 €.

Die Anlage 3 wird in der Neuen Fassung entsprechend geändert.

Begründung:

Die Gerätewarte tragen auch weiterhin eine große Verantwortung und bringen eine hohe Kompetenz mit ein. Um das bisherige Engagement auch weiterhin zu honorieren, soll durch die Anhebung der Entschädigungssumme eine Schlechterstellung weitestgehend vermieden werden.
Entsprechend der in der neuen Fassung vorgenommenen Gleichstellung von Gerätewartin/Gerätewart und Stellv. Ortsbrandmeisterin/Ortsbrandmeister ist auch die Aufwandsentschädigung der/des Stellv. Ortsbrandmeisterin/Ortsbrandmeisters anzupassen.
Jens Seidel
Fraktionsvorsitzender