Antrag Nr. 0372/2007:
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0147/2007, Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0147/2007, Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

Antrag zu beschließen:

In § 6 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover - Taxi Tarif - wird nach den Worten 'Von Blinden" folgende Ergänzung eingefügt: "und Behindertenbegleithunde in Begleitung von Rollstuhlfahrer/Innen".

Begründung

Speziell ausgebildete Behindertenbegleithunde sind Rollstuhlfahrer/Innen im Alltag eine wertvolle Hilfe. Sie können heruntergefallene Gegenstände apportieren, das Telefon, Handy, die Post, Zeitung oder Medikamente bringen, auf Kommando ein Alarmsignal auslösen, Türen öffnen, Lichtschalter bedienen und vieles mehr. Aufgrund ihres vielfältigen Könnens sind diese Hunde für Rollstuhlfahrer/Innen als Hilfsmittel - auch außerhalb der eigenen vier Wände - unverzichtbar. Die permanente Unterstützung der Rollstuhlfahrer/Innen durch ihre Begleithunde ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn Taxifahrer/Innen verpflichtet sind auch diese Hunde zu befördern.


Rainer Lensing Christine Kastning
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende

Lothar Schlieckau Wilfried Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender