Drucksache Nr. 0147/2007:
Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0147/2007
1
 

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage beigefügte Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Begründung

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) hat die Änderung der seit dem 18.12.2003 geltenden Beförderungsentgelte beantragt.

Der Antrag wurde begründet mit:

· der Erhöhung der Kosten für die Fahrzeugbeschaffung,
· erhöhten Kosten für Reparatur und Wartung der Fahrzeuge,
· höheren Kosten bei der Kfz- Versicherung,
· Kostensteigerungen für die Lohnnebenkosten und
· den anhaltenden Kostensteigerungen für Treibstoffe.

Der beantragte Taxitarif behält seine Struktur im Wesentlichen bei.










bisher
neu
Grundpreis
2,00 €
2,40 €
1. – 3. Kilometer
1,60 € / km
1,60 € / km
4. – 10. Kilometer
1,20 € / km
1,30 € / km
alle weiteren Kilometer
1,20 € / km
1,20 € / km
Messe – Flughafen
37,00 €
39,00 €
Wartezeit
18,00 € / h
18,00 € / h
Zuschläge Kombi oder Großraum
4,00 €
4,00 €

Erhöht werden damit folgende Tarifbestandteile:

· der Grundpreis
· das Beförderungsentgelt für den 4. bis 10. Kilometer
· das besondere Beförderungsentgelt für die Strecke vom Flughafen Hannover-
Langenhagen zum Messegelände und umgekehrt
anlässlich von Großveranstaltungen auf dem Messegelände.

Diese Fahrpreiserhöhung wirkt sich für beispielhaft genannte Entfernungen wie folgt aus:

Km
Fahrpreis bisher
Fahrpreis neu
Erhöhung %
3
6,80 €
7,20 €
5,88
5
9,20 €
9,80 €
6,52
10
15,20 €
16,30 €
7,24
15
21,20 €
22,40 €
5,66
20
27,20 €
28,40 €
4,41
Messe-Flughafen
37,00 €
39,00 €
5,41
Zu diesem Antrag wurden gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen und das Referat für Frauen und Gleichstellung der Landeshauptstadt Hannover angehört. Es wurden keine Bedenken gegen die Tarifänderung erhoben.

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft.

Zur Prüfung der Kostensteigerungen wurde auf die öffentlichen Indizes des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Die durchschnittlichen Preissteigerungen bezogen auf den Zeitraum der letzten Tariferhöhung bis November 2003 betragen für Kraftfahrerpreise 2,77 %, im Kraftfahrzeughandel und an Tankstellen 2,01 %, bei den Verbraucherpreisen 3,40 % und im Verkehr 4,50 %.

Im Vergleich haben sich die Fahrpreise der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe seit dem 01.03.2004 wie folgt entwickelt:

Jahr
Durchschnitt %
12.12.2004
4,55 %
11.12.2005
3,8 %
10.12.2006
3,1 %


Die Erhöung der Taxentarife ist insbesondere wegen der gestiegenen Kraftfahrer-, Verbraucher-, und Verkehrspreise angemessen. Daher sollte auch wegen der wohl auch in 2007 zu erwartenden weiteren Preissteigerungen der beantragten Erhöhung zugestimmt werden.

Im Vergleich zu der Fahrpreisgestaltung anderer Großstädte liegen die hannoverschen Taxentarife nach der Erhöhung im mittleren Tarifbereich. Bemerkenswert ist weiterhin der vergleichsweise niedrige Wartezeittarif. Der Entwurf dieser Verordnung wurde mit Vertretern des Taxengewerbes und mit der Region Hannover abgestimmt.

Ein gleichlautender Antrag wurde vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe e.V. auch an die Region Hannover gerichtet. Die Region Hannover hat zugesagt, die beabsichtigten Änderungen der Verordnung in gleicher Weise vorzunehmen, um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten. In der Region Hannover werden die neuen Tarife voraussichtlich zum 01.04.2007 eingeführt, da die nächste Regionsversammlung erst am 13.03.2007 stattfindet. Auf Wunsch des Taxigewerbes sollen die neuen Tarife in der Landeshauptstadt Hannover bereits zum 01.03.2007 eingeführt werden, da es eine Sondervereinbarung zwischen dem Gesamtverband Verkehrsbetriebe und dem Mess- und Eichwesen Niedersachsen gibt, die Taxameter der Kraftfahrzeuge bis zum 28.02.2007 zu eichen. Sollte der Tarif erst zum 01.04.2007 in der Landeshauptstadt Hannover eingeführt werden, ist eine weitere Eichung erforderlich. Dadurch entstehen den Taxenunternehmen doppelte Eichkosten.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit wurde die Verordnung insgesamt neu gefasst.







Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

32.1 
Hannover / 24.01.2007