Drucksache Nr. 0291/2016 N1:

Tarifvertrag Beschäftigungssicherung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

 > 1. Neufassung der Originalvorlage
0602/2016 (Zusatzantrag)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
2. In den Organisations- und Personalausschuss
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0291/2016 N1
1
 


Tarifvertrag Beschäftigungssicherung

Antrag,


den zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen,
der Landeshauptstadt Hannover und
der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)
vereinbarten
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Auf Gender-Aspekte hat diese Maßnahme keine Auswirkungen.

Kostentabelle


Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den inhaltlichen Ausführungen der Antragsbegründung.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt weiterhin, den Personalkostenanstieg trotz der vielseitigen Herausforderungen in engen Grenzen zu halten. Einen erheblichen Beitrag hierzu leisten seit über zehn Jahren die Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung.

Mit dem vereinbarten Tarifvertrag Beschäftigungssicherung 2015 mit der Laufzeit 01. Mai 2015 bis zum 30. April 2020 (5 Jahre) wird durch die Beteiligung der Beschäftigten an den Kosten für die Zusatzversorgung ein Minderaufwand von insgesamt ca. 31,8 Mio. € (jährlich 6,36 Mio. €) erreicht. Dem stehen Mehrausgaben von insgesamt 10,5 Mio. € für die Übernahme der Auszubildenden für zwei Jahre statt einem Jahr gegenüber. Damit ergibt sich eine Gesamtersparnis in Höhe von ca. 21,3 Mio. €.

Im Gegenzug hierzu verpflichtet sich die Landeshauptstadt Hannover, auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen (§ 3) und Aufgabenausgliederungen mit definierten Ausnahmen unter den Vorgaben des § 4 für den Zeitraum der Laufzeit des Tarifvertrages zu verzichten.

Hiermit ist es gelungen, die Ziele der vorangegangenen Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung fortzusetzen.

Dem entsprechend legt die Verwaltung den vereinbarten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover dem Rat zur Beschlussfassung vor.

Diese Angelegenheit kann im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Ausschließlich aus diesem Grunde wird sie erneut vorgelegt.
18 
Hannover / 12.02.2016