Antrag Nr. 0602/2016:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0291/2016 N1 (Tarifvertrag Beschäftigungssicherung)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0602/2016 (Originalvorlage)
0291/2016 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0291/2016 N1 (Tarifvertrag Beschäftigungssicherung)

Antrag:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Antrag,
den zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen,
der Landeshauptstadt Hannover und
der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)
vereinbarten
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hanno-ver (Anlage 1) mit der Maßgabe zu beschließen, dass der Oberbürgermeister ermächtigt wird, die Regelungen nach § 2 für Einzelfälle auf Antrag in besonders begründeten Här-tefällen nicht anzuwenden.

Begründung:

Im Rahmen des Tarifvertrags sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, nach vorgenommener Prüfung auf besondere Härten, die sich in Einzelfällen ergeben könnten, einzugehen.
Insbesondere pflichtversicherte Teilzeitbeschäftigte mit geringem Entgelt, bei denen die Vermin-derung des Entgelts in Höhe von 2 v. H. bzw. 1,5 v. H. eine besondere Härte darstellt, sollten auf Antrag von der Regelung in § 2 ausgenommen werden können. Dabei wird davon ausgegangen, dass mit der Ermächtigung nur ein kleiner Personenkreis betroffen sein wird, sodass das Ziel der Personalkosteneinsparung kaum in Frage gestellt wird.

Jens Seidel
Vorsitzender