Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Bürohaus Hildesheimer Straße 114 -
Modifizierter Einleitungsbeschluss
Antrag,
die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 20.11.2020 (Anlage 2) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrags
Die KSG Hannover GmbH plant auf dem Grundstück Hildesheimer Straße 114 den Neubau ihres neuen Geschäftssitzes. Sie hat am 20.11.2020 einen modifizierten Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt (Anlage 2), da sich im Laufe des bisherigen Verfahrens herausgestellt hat, dass das bisher geplante Vorhaben nicht umsetzbar ist.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weiterführen zu können.
61.12
Hannover / 04.02.2021