Drucksache Nr. 0154/2005:
Bebauungsplan Nr. 1343, 1. vereinfachte Änderung - Am Wacholder -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0154/2005
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1343, 1. vereinfachte Änderung - Am Wacholder -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1343, 1. Änderung zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Kirchengemeinde beabsichtigt mittelfristig im Rahmen von erforderlichen Modernisie- rungen den Standort der Kita an die Wallensteinstraße um ca. 300 m zu verlegen. Gender- Belange werden in Bezug auf die Begleitmobilität betroffen, gleichen sich in der Bilanz je- doch wieder aus. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine größere planerische Flexibili- tät geschaffen, die im Plangebiet auch Wohnnutzungen ermöglicht und ggf. die wirtschaft- liche Basis für die erforderliche Modernisierung legt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Änderungsbereich ist derzeit der Bebauungsplan Nr. 1343 vom 29.04.1992 maßgeblich. Er setzt hier Fläche für Gemeinbedarf „Kindertagesstätte“ fest.
Die vorhandene Kindertagesstätte wird von der St.-Thomas Kirchengemeinde betrieben, welcher auch das Grundstück gehört. Die St.-Thomas Kirchengemeinde beabsichtigt mittelfristig die vorhandene Kindertagesstätte an der Straße „Am Wacholder“ auf ein anderes kircheneigenes Grundstück zu verlagern. Das freiwerdende Grundstück könnte damit verkauft und einer anderen baulichen Nutzung zugeführt werden. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit, diese Fläche einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.

Die planerischen Zielvorstellungen sehen hier, in Anlehnung an die vorhandene Wohnbebauung, die Ausweisung eines reinen Wohngebietes vor. Die übrigen für die Kindertagesstätte getroffenen Festsetzungen sollen beibehalten werden:

- Zahl der Vollgeschosse II
- Grundflächenzahl 0.3
- Geschoßflächenzahl 0.6
- offene Bauweise.

Damit ist sichergestellt, dass sich die Neubebauung behutsam einfügt und gleichzeitig der Bestand mit erfasst wird.

Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden, weil die Grundzüge der damaligen Planung nicht berührt werden. Bauvorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, sind im Plangebiet nicht zulässig. FFH- und Vogelschutzgebiete werden von der Planung nicht berührt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 21.10.-22.11.04 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschafträume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.3 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 21.01.2005