Drucksache Nr. 0103/2011:
Kindertagesstätte Wülferoder Weg, Neubau und Erweiterung der Kita Wülferoder Weg 11

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0103/2011
3
 

Kindertagesstätte Wülferoder Weg, Neubau und Erweiterung der Kita Wülferoder Weg 11

Antrag,



1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 10 GemHVO zum Neubau mit Erweiterung
der Kindertagesstätte (Kita) Wülferoder Weg 11 in Höhe von insgesamt 2.207.000 €,

2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus technischen Aspekten der Erweiterung und der finanziellen Auswirkung ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Die neue Krippengruppe im Rahmen des Ausbau-
programms U3 fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.207.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.207.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 72.300,00 €
Abschreibungen 66.200,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 110.400,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -248.900,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -248.900,00 €
Anmerkung: In den Sach- und Dienstleistungen sind die geschätzten Energie- und Wasserkosten, die geschätzten Nebenkosten sowie die bauliche Unterhaltung gemäß KGST-Richtwert enthalten.

Finanzierung
Im Vermögensplan des Fachbereiches Gebäudemanagement stehen unter Position 4SB.08-02 (Kindertagesstätten, Baumaßnahmen/ Strukturveränderung) Mittel in der Gesamthöhe von 2.202.000 € zur Verfügung.

Dazu kommen Mittel in Höhe von 5.000 € aus dem Finanzplan des Jahres 2011 der Landeshauptstadt Hannover für IuK-Maßnahmen im Kita-Bereich aus der
HMK 0610.013-935.000 (Leasing Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung).

Begründung des Antrages


Kindertagesstättenentwicklung
In der Kindertagesstätte Wülferoder Weg werden derzeit insgesamt 46 Kinder in 2 Kindergartengruppen betreut. Die Einrichtung wird unter anderem durch ihre zentrale Lage inmitten des Wohngebietes von Eltern stark nachgefragt.
Durch die Erweiterung um eine Krippengruppe gewinnt diese Kita nochmals an Attraktivität und bietet Eltern somit auch die Möglichkeit einer Betreuung für ihre unter dreijährigen Kinder.

Im Hinblick auf die aktuellen Bedarfsprognosen für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel und den kommenden Rechtsanspruch für die Kinder dieser Altersgruppe ab dem Jahr 2013 ist davon auszugehen, dass die Platzkapazitäten für die nächsten 10 Jahre ausgelastet sein werden und Betreuungsplätze an diesem Standort erforderlich sind.

Zur Erweiterung der Einrichtung, deren laufender Förderung sowie der erforderlichen Einrichtungsgegenstände wird von der Verwaltung eine separate Drucksache erstellt.


Baubeschreibung
Das Bestandsgebäude der heutigen Kindertagesstätte wurde in den fünfziger Jahren als Siedlerheim in Massivbauweise errichtet und seit 1996 als 2-Gruppen-Kita genutzt.
Wegen massiver Baumängel ist ein Ersatzbau erforderlich, ergänzt um Räume für eine zusätzliche Krippengruppe.
Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Neubaues im südlichen Teil des Grundstückes unter Weiterführung des Betriebes. Erst nach Fertigstellung des Neubaues wird der Altbau abgebrochen und die Fläche zum Spielbereich umgebaut. Somit ist eine Auslagerung nicht erforderlich. Weiteres ist der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen zu entnehmen.


Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit untersucht und die durch-
zuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt.
Alle Außenzugänge des Neubaus werden barrierefrei ausgeführt, die Zugänglichkeit des Außengeländes und der Spielbereiche werden barrierefrei gestaltet. Die Kita erhält ein behindertengerechtes WC und einen Behindertenparkplatz auf dem Grundstück. Einer der beiden Gruppen-Waschräume wird in Raumgröße und Einrichtung den Erfordernissen für eine integrative Kindergruppe angepasst.


Sicherheit
Die Forderungen von Feuerwehr, Bauordnung und Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) sind in die Neubauplanung eingeflossen.

Energetischer Standard


Aufgrund einer gesicherten Nutzungsdauer von nur 10 Jahren wird die Kita die Vorgaben der EnEV 2009 übererfüllen, jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht als Passivhausgebäude errichtet, sie erhält jedoch passivhaustaugliche Komponenten.

Solarenergie
Die Dachflächen wurden in Bezug auf den Einsatz von Solarenergie zur Stromgewinnung geprüft. Durch den vorhandenen Baumbestand auf der Südseite des geplanten Neubaus sind die Dachflächen für die Installation einer Solaranlage aufgrund der Verschattung ungeeignet.
19 .1
Hannover / 20.01.2011