Drucksache Nr. 0096/2012 E1:
Eintrittspreisregelung für das Gesamtensemble Herrenhausen

Änderungsantrag 15-0238/2012 der CDU Fraktion im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken zur Drucksache 0096/2012 „Eintrittspreisregelung Herrenhäuser Gärten“

Änderungsantrag 15-0239/2012 zur Drucksache 0096/2012 der SPD Fraktion im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken „Ablehnung höherer Eintrittspreise für die Herrenhäuser Gärten“

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 17.02.2012: Kulturausschuss: Abgesetzt
  • 16.03.2012: Kulturausschuss: Entscheidung unter TOP 5 (DS 0096/2011)
  • 11.04.2012: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: getrennte Abstimmung: Antrag der Verwaltung auf Ablehnung des Änderungsantrages der CDU im Stadtbezirksrat 12: Mit 8 : 2 angenommen Antrag der Verwaltung auf Ablehnung des Änderungsantrages der SPD im Stadtbezirksrat 12: Mit 9 : 0 : 1 angenommen
  • 12.04.2012: Verwaltungsausschuss: CDU-Antrag des StBR mit 7 Stimmen gegen 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt, SPD-Antrag des StBR einstimmig abgelehnt.
  • 19.04.2012: Ratsversammlung: Mit 17 Stimmen dafür, 41 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen hat der Rat den Änderungsantrag der CDU Fraktion im Bezirksrat Herrenhausen-Stöcken abgelehnt Bei einigen Enthaltungen hat der Rat den Änderungsantrag der SPD Fraktion im Bezirksrat Herrenhausen-Stöcken abgelehnt.

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0096/2012 E1
 

Eintrittspreisregelung für das Gesamtensemble Herrenhausen

Änderungsantrag 15-0238/2012 der CDU Fraktion im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken zur Drucksache 0096/2012 „Eintrittspreisregelung Herrenhäuser Gärten“

Änderungsantrag 15-0239/2012 zur Drucksache 0096/2012 der SPD Fraktion im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken „Ablehnung höherer Eintrittspreise für die Herrenhäuser Gärten“

Antrag,

die oben genannten Änderungsanträge abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Keine Änderung gegenüber der Ursprungsdrucksache 0096/2012.

Begründung des Antrages

Eine Änderung der in der Ursprungsdrucksache 0096/2012 vorgeschlagenen Eintrittspreisregelung für das Gesamtensemble Herrenhausen ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

Zum Antrag 15-0238/2012:
Die Möglichkeit, nur den Großen Garten und das Museum im Schloss Herrenhausen zu besuchen, ist bereits durch die Gesamtkarte Herrenhausen gegeben. Die Gesamtkarte Herrenhausen bietet zusätzlich die Möglichkeit, mit diesem Ticket auch noch den Berggarten zu besuchen. Dieses Angebot kann – muss aber nicht – sogar während der gesamten Saisonzeit (Sommer oder Winter) genutzt werden.
Ein Besuch nur des Großen Gartens und des Berggartens ist durch die Jahreskarte der Herrenhäuser Gärten gegeben.

Zum Antrag 15-0239/2012:

Am 17.12.2009 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Drucksache 2525/2009 „Erhöhung der Eintrittsgelder für die Herrenhäuser Gärten“ beschlossen. Der Eintrittspreis für den Berggarten beträgt demnach 3,50 €.

Die in der Drucksache 0096/2012 vorgeschlagene Eintrittspreisregelung deckt über die Jahreskarte der Herrenhäuser Gärten und die Gesamtkarte Herrenhausen das Angebot, nur den Großen Garten und den Berggarten zu besuchen, ab. Das Museum kann, muss aber nicht besucht werden, die Gesamtkarte bleibt die jeweilige Saison gültig.
Das Feierabendticket für 3,50 € ermöglicht in der Sommersaison ab 17.30 Uhr ausschließlich den Besuch des Großen Gartens.
Des Weiteren ist im Sommer wie im Winter der ausschließliche Besuch des Berggartens durch ein Einzelticket zum Preis von 3,50 € möglich.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Eintrittspreis für Kinder ab 6 bis einschließlich 11 Jahre moderat.
Zusätzlich besteht mit der Familienkarte, die für zwei Erwachsene und alle in einer häuslichen Lebensgemeinschaft wohnenden Kinder ab 6 Jahren bis einschließlich 11 Jahren gilt, ein weiteres Angebot.
Kinder bis einschließlich fünf Jahre erhalten weiterhin freien Eintritt.
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Hannover / 09.02.2012