Drucksache Nr. 0010/2018:
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKOMVG

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0010/2018
0
 

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKOMVG

Antrag, der Annahme einer Sachzuwendung (fotografischer Nachlass des hannoverschen Sportfotografen Ulrich zur Nieden 16.07.1938 – 23.01.2015) zuzustimmen:

Name des Zuwendungsgebers: Ralf zur Nieden

Art der Zuwendung: Sachzuwendung

Wert der Zuwendung: € 86.805,60

Zweck der Zuwendung: Schenkung für das Bildarchiv des Historischen Museums

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Gender Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die Zuwendung hat einen Gesamtwert € 86.805,60, es entstehen der Landeshauptstadt Hannover keine finanziellen Folgen.

Begründung des Antrages


Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG hat der Rat über die Annahme von Zuwendungen zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.
Dem Historischen Museum wurden von Ralf zur Nieden eine externe Festplatte mit digitalen Aufnahmen von 2014 zurückreichend bis 1998 und 78 Leitz-Ordner mit Negativen von 1999 zurückreichend bis 1972 gespendet. Die Negative, und die Festplatte stammen aus dem Nachlass des stadtbekannten Sportfotografen Ulrich zur Nieden (16.07.1938 – 23.01.2015), der vor allem für die Hannoversche Allgemeine Zeitung und die Neue Presse tätig war.

Dokumentiert sind die Sportarten in Hannover, wie Fußball, Eishockey, Wassersport, Tennis und weitere sowie deren Sportler im Porträt.

Übergeben wurden ungefähr 638.352 Negative. Diese Zahl ist das Ergebnis der Hochrechnung einer zuvor gezogenen Stichprobe. Hierfür wurden händisch die Negative aus sechs Leitz-Ordnern gezählt. Diese Zählung (7076, 7453, 6287, 9509, 8273, 10506) ergab die Summe: 49.104 Stück. Angewendet auf die Anzahl der übergebenen Leitz-Ordner (78) ist das Ergebnis der Hochrechnung 638.352 einzelne Negative.

Die Zählung der einzelnen Bilddateien auf der externen Festplatte ergab 229.704 Stück. Der zu bewertende Nachlass umfasst somit ungefähr 868.056 Negative und Digitalisate.

Wertermittlung:

Der Umfang des Nachlasses ergibt sich aus dem Konvolut ganzer Serien mit neueren und gleichartigen Aufnahmen aus dem Bereich Sport und Sportler-Porträts (bis zu 42 Stück). Für die Sammlung sind daraus meist nur ein bis zwei Aufnahmen als relevant zu betrachten. Im Vergleich mit dem historisch bedeutenderen und inhaltlich mannigfaltigeren Bestand des Fotonachlasses von Wilhelm Hauschild fällt hier das Resultat deutlich geringer aus.

Die Aufnahmen analog zur Inventur mit € 1,- pro Negativ bzw. € 5,- pro Digitalisat zu bewerten, wäre daher nicht angemessen. Für die Digitalisate ist zusätzlich das Format der einzelnen Bilddateien zu berücksichtigen. Wertmindernd ist, dass die von den Benutzern des Bildarchivs bevorzugte Qualität (Tiff-Format, 300 dpi) selten vorliegt. Für die Digitalisate wird deshalb der gleiche Wert wie für die Negative angesetzt.

Als Vergleichswert ist die Nachlass-Bewertung des Fotografen Gerhard Stoletzki anzusehen. Demnach sind die Negative und die Digitalisate mit 10 Cent pro Stück anzusetzen. Das ergibt € 63.835,20 für alle Negative und € 22.970,40 für alle Digitalisate.

Insgesamt wird der Bestand des zur-Nieden-Nachlasses mit einem Wert von € 86.805,60 bewertet, für den eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden muss.

Das Material kann im Bildarchiv des Historisches Museum am Hohen Ufer gelagert werden. Eine kostenträchtige komplette Digitalisierung des analogen Materials ist nicht geplant. Die Digitalisierung einzelner Aufnahmen bei Bedarf durch das Historisches Museum am Hohen Ufer oder externe Kunden kann im Rahmen der normalen Tätigkeit der Fotografin des Historisches Museum am Hohen Ufer gewährleistet werden.
41.3 
Hannover / 08.01.2018