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zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für die Errichtung eines vierzügigen Gymnasiums im Stadtgebiet Hannover aufzunehmen.
Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen. Die genannten Maßnahmen dienen der Deckung des Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen.
Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht beziffert werden und sind abhängig von der Art der Umsetzung.
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist die Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin verpflichtet, für den Besuch ihrer Regelschulen nach Maßgabe des Bedürfnisses ein ausreichendes Schulangebot vorzuhalten.
Mit der Errichtung des 17. hannoverschen Gymnasiums mit fünf Zügen in Limmer zum Schuljahr 2016/17 stehen insgesamt 71 Züge zur Verfügung. Zusätzlich haben zwei Gymnasien, die Herschelschule und das Kurt-Schwitters-Gymnasium, derzeit noch halbe Zügigkeiten (3,5 bzw. 4,5), d.h. bei voller Belegung dieser Schulen steht ein zusätzlicher 72. Zug zur Verfügung. Mit der Umsetzung G9 werden diese Gymnasien dauerhaft auf volle Zügigkeiten ausgeweitet, so dass als Basis für die Kapazitätsberechnungen 72 Züge, dies entspricht einem Angebot von 2160 gymnasialen Schulplätzen, angenommen werden.
Die Schülerzahlen in der Landeshauptstadt Hannover sind zuletzt kontinuierlich weiter gestiegen, so dass bereits im Schulentwicklungsplan 2017, Kapitel 3.5, dargelegt wurde, dass hierdurch und durch das erhöhte Anwahlverhalten der Familien ein zusätzlicher Bedarf an gymnasialen Schulplätzen besteht (S. 38). Da sich zudem der Inklusionsbeirat aktuell intensiv mit der Erhöhung der Beteiligung der Gymnasien an der inklusiven Beschulung befasst, ist davon auszugehen, dass sich dies auf den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien auswirken wird. Erhöht sich der Anteil der inklusiv beschulten Kinder in der Schulform Gymnasium, wird sich das Angebot an Plätzen insgesamt aufgrund der Doppelzählung reduzieren und so den Bedarf an einer Ausweitung zusätzlich erhöhen.
Der Platzbedarf wird derzeit auf mindestens vier Züge dauerhaft beziffert. Nach Prüfung der vorhandenen gymnasialen Standorte hinsichtlich einer möglichen Erweiterung der Zügigkeit, hat sich die Schaffung eines zusätzlichen Gymnasiums als notwendig herausgestellt.
Auch die aktuellen Prognosen zum Kommunalen Schulentwicklungsplan 2018 machen deutlich, dass bei einem gleichbleibenden Anwahlverhalten der Familien beim Übergang in Klasse 5 die vorhandenen Schulplätze in der Schulform Gymnasium in Zukunft nicht mehr ausreichen werden. Die untenstehende Tabelle zeigt die erwartete Entwicklung der Schülerzahlen im Prognosezeitraum Schuljahr 2018/19 bis 2023/24 auf. Die Daten der letzten Schuljahre anhand der tatsächlichen Belegung der Schulen ist ebenfalls dargestellt.
Gymnasien |
Sek I |
|
Schuljahr | Klasse 5 | Klasse 6 | Klasse 7 | Klasse 8 | Klasse 9 | Klasse 10 | Summe |
SuS | Kl | SuS | Kl | SuS | Kl | SuS | Kl | SuS | Kl | SuS | Kl |
2013/14 | 1842 | 64 | 1844 | 67 | 1689 | 62 | 1776 | 65 | 1716 | 65 |
|
| 8867 |
2014/15 | 1898 | 66 | 1785 | 64 | 1807 | 67 | 1617 | 62 | 1679 | 64 |
|
| 8786 |
2015/16 | 2065 | 69 | 1865 | 66 | 1748 | 64 | 1731 | 67 | 1590 | 61 |
|
| 8999 |
2016/17 | 2215 | 76 | 1994 | 69 | 1811 | 66 | 1708 | 64 | 1703 | 65 |
|
| 9431 |
2017/18 | 2174 | 72 | 2122 | 76 | 1903 | 69 | 1765 | 66 | 1699 | 64 | 1700 | 64 | 11.363 |
2018/19 | 2229 | 75 | 2111 |
| 2066 |
| 1843 |
| 1727 |
| 1662 |
| 11.638 |
2019/20 | 2215 | 74 | 2165 |
| 2056 |
| 2001 |
| 1803 |
| 1690 |
| 11.930 |
2020/21 | 2321 | 78 | 2151 |
| 2108 |
| 1991 |
| 1958 |
| 1764 |
| 12.293 |
2021/22 | 2331 | 78 | 2254 |
| 2095 |
| 2042 |
| 1948 |
| 1916 |
| 12.586 |
2022/23 | 2224 | 75 | 2264 |
| 2195 |
| 2029 |
| 1998 |
| 1906 |
| 12.616 |
2023/24 | 2325 | 78 | 2160 |
| 2205 |
| 2126 |
| 1985 |
| 1955 |
| 12.756 |
Quelle: Kommunaler Schulentwicklungsplan 2018 der LHH – Stand Mai 2018
Bis zum Schuljahr 2023/24 ist im fünften Jahrgang im Vergleich zum laufenden Schuljahr mit einer Zunahme von ca. 150 Schülerinnen und Schülern und einer Erhöhung des Gesamtbedarfes von derzeit 72 auf bis zu 78 Züge zu rechnen. Für die Ermittlung der Zügigkeit wurde eine Klassenauslastung von 30 Schülerinnen und Schülern – dies entspricht dem Klassenbildungserlass - ausgegangen.
Bereits ab dem kommenden Schuljahr ist von einem Fehlbedarf von drei Zügen auszugehen, der auf Dauer nicht durch Übergangslösungen (z.B. durch die Aufstellung temporärer Raumeinheiten) gedeckt werden kann und die Errichtung eines weiteren Gymnasiums in der Landeshauptstadt Hannover notwendig macht. Im Schuljahr 2018/19 werden zur Deckung des erwarteten Bedarfs mobile Raumeinheiten an zwei Schulstandorten, Gymnasium Bismarckschule und Gymnasium Schillerschule, aufgestellt. Darüber hinaus gehende Bedarfe würden über eine Erhöhung der Klassenanzahl oder der Klassenfrequenz zu decken sein. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und der Landesschulbehörde.
Die Planungen zur Schaffung eines weiteren Gymnasiums in Hannover sollen daher unverzüglich aufgenommen werden, da ein zeitlicher Umsetzungshorizont bei ca. vier bis fünf Jahren liegen wird. Die Errichtung eines Gymnasiums bedarf der Genehmigung nach § 106 Abs. 8 NSchG durch die Schulbehörde.