Drucksache Nr. 1312/2018:
Schulentwicklungsplanung; Planung eines 18. Gymnasiums

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  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1312/2018
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Schulentwicklungsplanung; Planung eines 18. Gymnasiums

Antrag,

zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für die Errichtung eines vierzügigen Gymnasiums im Stadtgebiet Hannover aufzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen. Die genannten Maßnahmen dienen der Deckung des Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht beziffert werden und sind abhängig von der Art der Umsetzung.

Begründung des Antrages

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist die Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin verpflichtet, für den Besuch ihrer Regelschulen nach Maßgabe des Bedürfnisses ein ausreichendes Schulangebot vorzuhalten.

Mit der Errichtung des 17. hannoverschen Gymnasiums mit fünf Zügen in Limmer zum Schuljahr 2016/17 stehen insgesamt 71 Züge zur Verfügung. Zusätzlich haben zwei Gymnasien, die Herschelschule und das Kurt-Schwitters-Gymnasium, derzeit noch halbe Zügigkeiten (3,5 bzw. 4,5), d.h. bei voller Belegung dieser Schulen steht ein zusätzlicher 72. Zug zur Verfügung. Mit der Umsetzung G9 werden diese Gymnasien dauerhaft auf volle Zügigkeiten ausgeweitet, so dass als Basis für die Kapazitätsberechnungen 72 Züge, dies entspricht einem Angebot von 2160 gymnasialen Schulplätzen, angenommen werden.

Die Schülerzahlen in der Landeshauptstadt Hannover sind zuletzt kontinuierlich weiter gestiegen, so dass bereits im Schulentwicklungsplan 2017, Kapitel 3.5, dargelegt wurde, dass hierdurch und durch das erhöhte Anwahlverhalten der Familien ein zusätzlicher Bedarf an gymnasialen Schulplätzen besteht (S. 38). Da sich zudem der Inklusionsbeirat aktuell intensiv mit der Erhöhung der Beteiligung der Gymnasien an der inklusiven Beschulung befasst, ist davon auszugehen, dass sich dies auf den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien auswirken wird. Erhöht sich der Anteil der inklusiv beschulten Kinder in der Schulform Gymnasium, wird sich das Angebot an Plätzen insgesamt aufgrund der Doppelzählung reduzieren und so den Bedarf an einer Ausweitung zusätzlich erhöhen.

Der Platzbedarf wird derzeit auf mindestens vier Züge dauerhaft beziffert. Nach Prüfung der vorhandenen gymnasialen Standorte hinsichtlich einer möglichen Erweiterung der Zügigkeit, hat sich die Schaffung eines zusätzlichen Gymnasiums als notwendig herausgestellt.

Auch die aktuellen Prognosen zum Kommunalen Schulentwicklungsplan 2018 machen deutlich, dass bei einem gleichbleibenden Anwahlverhalten der Familien beim Übergang in Klasse 5 die vorhandenen Schulplätze in der Schulform Gymnasium in Zukunft nicht mehr ausreichen werden. Die untenstehende Tabelle zeigt die erwartete Entwicklung der Schülerzahlen im Prognosezeitraum Schuljahr 2018/19 bis 2023/24 auf. Die Daten der letzten Schuljahre anhand der tatsächlichen Belegung der Schulen ist ebenfalls dargestellt.




Gymnasien
Sek I

Schuljahr
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse 10
Summe
SuS
Kl
SuS
Kl
SuS
Kl
SuS
Kl
SuS
Kl
SuS
Kl
2013/14
1842
64
1844
67
1689
62
1776
65
1716
65


8867
2014/15
1898
66
1785
64
1807
67
1617
62
1679
64


8786
2015/16
2065
69
1865
66
1748
64
1731
67
1590
61


8999
2016/17
2215
76
1994
69
1811
66
1708
64
1703
65


9431
2017/18
2174
72
2122
76
1903
69
1765
66
1699
64
1700
64
11.363
2018/19
2229
75
2111

2066

1843

1727

1662

11.638
2019/20
2215
74
2165

2056

2001

1803

1690

11.930
2020/21
2321
78
2151

2108

1991

1958

1764

12.293
2021/22
2331
78
2254

2095

2042

1948

1916

12.586
2022/23
2224
75
2264

2195

2029

1998

1906

12.616
2023/24
2325
78
2160

2205

2126

1985

1955

12.756
Quelle: Kommunaler Schulentwicklungsplan 2018 der LHH – Stand Mai 2018
Bis zum Schuljahr 2023/24 ist im fünften Jahrgang im Vergleich zum laufenden Schuljahr mit einer Zunahme von ca. 150 Schülerinnen und Schülern und einer Erhöhung des Gesamtbedarfes von derzeit 72 auf bis zu 78 Züge zu rechnen. Für die Ermittlung der Zügigkeit wurde eine Klassenauslastung von 30 Schülerinnen und Schülern – dies entspricht dem Klassenbildungserlass - ausgegangen.

Bereits ab dem kommenden Schuljahr ist von einem Fehlbedarf von drei Zügen auszugehen, der auf Dauer nicht durch Übergangslösungen (z.B. durch die Aufstellung temporärer Raumeinheiten) gedeckt werden kann und die Errichtung eines weiteren Gymnasiums in der Landeshauptstadt Hannover notwendig macht. Im Schuljahr 2018/19 werden zur Deckung des erwarteten Bedarfs mobile Raumeinheiten an zwei Schulstandorten, Gymnasium Bismarckschule und Gymnasium Schillerschule, aufgestellt. Darüber hinaus gehende Bedarfe würden über eine Erhöhung der Klassenanzahl oder der Klassenfrequenz zu decken sein. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und der Landesschulbehörde.

Die Planungen zur Schaffung eines weiteren Gymnasiums in Hannover sollen daher unverzüglich aufgenommen werden, da ein zeitlicher Umsetzungshorizont bei ca. vier bis fünf Jahren liegen wird. Die Errichtung eines Gymnasiums bedarf der Genehmigung nach § 106 Abs. 8 NSchG durch die Schulbehörde.
40.11 
Hannover / 25.05.2018